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Öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 14. November 2022

[Online seit 22.11.2022]

Noch bevor die eigentlichen Sachthemen in den Vordergrund rückten, standen die Bürgeranliegen im Fokus. Aus dem Kreis von etwa zwei Dutzend Besuchern, darunter eine große Anzahl von Angehörigen der Feuerwehr, erkundigte sich lediglich eine Fragestellerin nach den Modalitäten der zurück liegenden Corona-Impfaktion und zur telefonischen Erreichbarkeit der Gemeindeverwaltung. Zugleich lobte sie die kommunale „Stoppschild-Aktion“, an der sich gerne auch die Bevölkerung beteiligt hätte.

28 Jahre hat das LF 16/12 der Feuerwehr treue Dienste geleistet. Es soll durch ein neues Löschgruppenfahrzeug LF 20 ersetzt werden.
28 Jahre hat das LF 16/12 der Feuerwehr treue Dienste geleistet. Es soll durch ein neues Löschgruppenfahrzeug LF 20 ersetzt werden.

Feuerwehr erhält neues Löschgruppenfahrzeug LF 20
 
Die Gemeinden haben eine ihren örtlichen Verhältnissen entsprechende, leistungsfähige Gemeindefeuerwehr aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten. Diese grundlegende Aussage trifft das Feuerwehrgesetz von Baden-Württemberg. Als erste, vordringliche Maßnahme des erst kürzlich für die Reilinger Wehr beschlossenen Feuerwehrbedarfsplans hat sich der Gemeinderat einstimmig für den Ankauf eines Löschgruppenfahrzeugs LF 20  ausgesprochen. Es soll das mittlerweile 28 Jahre alte Löschfahrzeug mit der Bezeichnung LF 16/12 ersetzen. Korrosionsschäden haben dem Einsatzfahrzeug erheblich zugesetzt. Auch sind die Reparaturkosten mittlerweile enorm angestiegen und die Fahrzeugunterhaltung nicht mehr wirtschaftlich. Die auf mehr als eine halbe Mio Euro veranschlagte Neuanschaffung erfolgt über eine europaweite Ausschreibung. Der im Finanzhaushalt der Jahre 2023 und 2024 eingestellte kommunale Kostenanteil wird durch einen bereits zugesagten Landeszuschuss in Höhe von 96.000 Euro gemindert. 
Die Reilinger Wehr bevorzugt den 16 Tonnen schweren, geländegängigen Fahrzeugtyp insbesondere wegen der Pumpenleistung und des auf 2.000 Liter ausgelegten Löschwassertanks. Darüber hinaus ist das Fahrzeug für Verkehrsunfälle und Hilfeleistung ausgerüstet. Gründe für ein redundantes System sind weiter die topographische Lage, also großflächige Waldgebiete und Vegetationsflächen, sowie die organisatorischen Gegebenheiten, wie Unterkreis-Grenze und Landkreisgrenze, die eine gewisse „Vielseitigkeit“ erfordern.
„Wir wollen uns gegenüber dem Status Quo nicht verschlechtern und setzen deshalb, abweichend von der Norm (LF 10), auf ein LF 20, einem identischen Fahrzeugtyp, aber mit deutlich verbesserter Ausstattung“, bekräftigte Bürgermeister Stefan Weisbrod. Einen herzlichen Dank richtete er an die unter Kommandant Markus Piperno stehende Feuerwehr, die viel Zeit in eine überzeugende Konzeption investiert habe.
Patricia Faber (Freie Wähler) sprach von einem wichtigen Schritt für die nächsten 30 Jahre und zeigte sich froh über eine sowohl personell als auch gerätetechnisch gut aufgestellte Wehr. „Das Fahrzeug wird gebraucht, ist sinnvoll und sollte angeschafft werden“, fasste sich Dieter Rösch (SPD) kurz. Von einer guten Investition in die Sicherheit der Wehrleute und der Bürgerschaft sprach Carolin Hoffmann (Grüne). „Die Wehr macht einen guten Job und soll deshalb mit dem bestmöglichen technischen Gerät ausgestattet werden“, äußerte sich Peter Kneis (CDU). Jens Pflaum (FDP) sicherte die grundsätzliche Zustimmung seiner Fraktion zu, verband dies aber mit dem Wunsch, sich bei der Ausstattung am Notwendigen und nicht am Machbaren zu orientieren.

Auf dem Gewerbegelände in der
Auf dem Gewerbegelände in der "Von-Drais-Straße" ist der Aufbau einer Gemeinschaftsunterkunft für Geflüchtete bereits weit voran geschritten.

Erneut das kommunale Einvernehmen für den Bau einer Gemeinschaftsunterkunft für Geflüchtete versagt
 
Bekanntermaßen will der Rhein-Neckar-Kreis noch in diesem Jahr in Reilingen eine neue Gemeinschaftsunterkunft für Geflüchtete in Betrieb nehmen. Standort soll ein rund 2.300 Quadratmeter großes Gewerbegelände in der „Von-Drais-Straße“ sein (wir berichteten). Dem Bauantrag für die Errichtung einer entsprechenden Containeranlage hatte der Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung am 19. September das kommunale Einvernehmen versagt. Auch der nachträglich eingereichten, etwas modifizierten Bauplanung verweigerten die Ratsvertreter im Technischen Ausschuss das geforderte Einvernehmen. Dennoch hat der private Investor mit dem Rückhalt der Baurechtsbehörde bereits vor Ort Fakten geschaffen und den Aufbau der Gemeinschaftsunterkunft vorangetrieben.  
Der fortgeschriebene Bauantrag eines privaten Investors sieht unverändert den Aufbau von 154 mobilen Raumsystemen, darunter 89 Wohncontainer vor. Sie werden, aufgeteilt in zwei Blöcke, in zwei Etagen zu einer Gemeinschaftsunterkunft zusammengefügt. Die mittlerweile reduzierte Kapazitätsauslastung liegt jetzt bei 178 Personen.
Die Baurechtsbehörde der Großen Kreisstadt Hockenheim hat gegenüber der Gemeinde festgestellt, dass eine zunächst auf drei Jahre zeitlich befristete Baugenehmigung auf Basis geltender Rechtslage zu erteilen ist. Denn die Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbegehrenden gehöre zu den Belangen des Gemeinwohls, was eine Abweichung von den Festsetzungen des Bebauungsplans unter Würdigung nachbarlicher Interessen rechtfertige. Auch den Nachbarn seien angesichts der nationalen und drängenden Aufgabe bei der Flüchtlingsunterbringung vorübergehend ein Mehr an Beeinträchtigungen zuzumuten. Eine reduzierte Containeranzahl hält die Baurechtsbehörde bei Einhaltung des Maßes der baulichen Nutzung für nicht erforderlich. Auch könne ein Zugang zum Gelände über die „Von-Drais-Straße“ nicht unterbunden werden. Das Areal werde aber eingefriedet, damit die Kinder nicht ungehindert auf die Straße laufen können. Die Baupläne beinhalten jetzt für die Bewohner der Anlage mehr Bewegungsflächen im Freien. Der Rhein-Neckar-Kreis habe zudem, so die Baurechtsbehörde, rund um die Uhr die Anwesenheit eines Sicherheitsdienstes und eine mehrmalige wöchentliche Betreuung durch Personal der Unteren Aufnahmebehörde zugesichert.
Angesichts dieser Faktenlage wurde jetzt der Gemeinde die Möglichkeit eingeräumt, ihre Entscheidung zu revidieren. Die Bürgervertretung blieb aber bei ihrer seitherigen Haltung und versagte einmal mehr einvernehmlich das kommunale Einvernehmen. Denn aus Sicht von Bürgermeister und Ratsvertretern überfordere das Bauprojekt in seiner jetzigen Dimension die Gemeinde und ihre Sozialsysteme. Als Versagungsgründe werden weiter die  Risiken beim Andienungsverkehr der dortigen Gewerbebetriebe, die Notwendigkeit einer Einfriedung und die unbefriedigende Parksituation genannt. Für den Fall einer Inbetriebnahme der Flüchtlingsunterkunft wurden ein 24-Stunden-Security-Dienst und eine soziale Betreuung der Flüchtlinge als unabdingbar angesehen, ebenso eine Festschreibung der maximalen Aufnahme von 178 Geflüchteten, sowie eine Bauaufsicht und Bauabnahme.
Der Gesetzgeber hat der Baurechtsbehörde die Möglichkeit eingeräumt, nunmehr das versagte Einvernehmen der Gemeinde zu ersetzen und unabhängig vom Gemeindevotum die beantragte Baugenehmigung zu erteilen.
 

„Ablehnung ist ein Hilferuf“
 
Peter Kneis (CDU) sah eine Diskrepanz zwischen Planung und Bauausführung. Er lehnte jegliche Verantwortung für etwaige negative Auswirkungen auf das gewerbliche Umfeld ab. Angesichts einer unveränderten Anzahl von 89 Wohncontainern meldete Kneis Zweifel bei der angekündigten Zahl von 178 Bewohnern an. Ein zu kleines Grundstück und lediglich sieben angebotene Stellplätze seien unzumutbar für die Menschen, die dort wohnen sollen. Bei längerer Verweildauer müssten Schule und Kindergärten beansprucht werden, wobei die Frage unbeantwortet bleibe, wo die zusätzlichen Betreuungsplätze herkommen sollen. Kneis echauffierte sich über die „Scheuklappenmentalität“ des Landratsamtes, all die geschilderten Probleme nicht erkennen zu wollen. Mit der bereits erfolgten Aufnahme von 97 Flüchtlingen sehe er die Gemeinde, im Gegensatz zu vielen anderen Kommunen, im Soll. „Wir haben unsere Aufnahmequote in vollem Umfang bereits erfüllt“.
Nie habe er sich jemals vorstellen können, einmal einer Flüchtlingsunterkunft seine Stimme zu versagen, bekannte Dieter Rösch (SPD). Dies habe keinesfalls etwas mit Flüchtlingsvorbehalten zu tun, sondern gelte primär der Dimension und dem Ort der Flüchtlingsunterkunft. Hier gehe es allein um eine angemessene, menschenwürdige Unterbringung. Rösch zeigte sich stolz, dass es der Gemeinde im Zusammenwirken mit vielen Ehrenamtlichen seither gelungen sei, Geflüchtete dezentral im Ort unterzubringen. Die kommunale Ablehnung der Gemeinschaftsunterkunft verstehe er deshalb als „Hilferuf nach oben“ und zugleich als Appell an die Solidarität anderer Gemeinden, die nach dem Sankt-Florians-Prinzip handelten. Natürlich werde die Unterkunft in Betrieb gehen, erwartet der Sozialdemokrat. Für diesen Fall werde die Gemeinde alles tun, den Menschen Sicherheit zu geben und ihnen humanitäre Hilfe zukommen zu lassen. Furchtbar schade finde er, dass die Flüchtlingshilfe zu einem Investment verkommen sei.
Den Worten ihres Vorredners schloss sich Sabine Petzold (Freie Wähler) umfänglich an. In ihrer 20jährigen Ratstätigkeit sei es das erste Mal, dass sich die Baurechtsbehörde über ein versagtes Einvernehmen hinwegsetzen werde. „Wir wissen, was unser Ort verkraften kann, doch die maßgebenden Behörden nehmen unsere Erfahrungen nicht zu Kenntnis“, stellte sie resignierend fest. Petzold sprach von einem traurigen Tag für Gemeinde und Ratsgremium, und bedauerte ausdrücklich die Vorgehensweise in dieser Angelegenheit.
Lisa Dorn (Grüne) verwies auf die seit vielen Jahren in der Gemeinde praktizierte Willkommenskultur. „Wir lehnen daher nicht die zu uns kommenden Menschen ab, sondern allein das Bauvorhaben, das unsere Vorstellungen von einer menschenwürdigen Unterkunft unzureichend berücksichtigt“.
Jens Pflaum (FDP) unterstrich ausdrücklich die von seinen Vorrednern formulierten Argumente. Auch für ihn sei es traurig, das Einvernehmen für dieses Bauvorhaben zu versagen.
 

Zu den geplanten investiven Maßnahmen im neuen Jahr gehört eine Photovoltaikanlage auf dem Dach der Fritz-Mannherz-Hallen.
Zu den geplanten investiven Maßnahmen im neuen Jahr gehört eine Photovoltaikanlage auf dem Dach der Fritz-Mannherz-Hallen.

Haushaltsausgleich kann im kommenden Jahr voraussichtlich nicht gelingen
 
Bleibt es bei den dem Gemeinderat vorgestellten Eckwerten von Kämmerer Christian Bickle, kann der Kernhaushalt der Gemeinde 2023 nicht ausgeglichen werden. Noch im laufenden Jahr soll der Haushalt eingebracht und voraussichtlich im Januar/Februar 2023 verabschiedet werden.
Bickle rechnet mit einem Defizit von rund 800.000 Euro. Bei den Eckwerten berücksichtigt wurden insbesondere die wesentlichen Steuern- und Finanzausgleichsleistungen. Gegenüber dem Vorjahr steigen zwar die Erträge dank vermehrter Steuereinnahmen auf knapp 15,77 Mio Euro. Zugleich wachsen aber auch die Aufwendungen weiter an, die sich auf 14,75 Mio Euro summieren. Sorgen bereiten dem Kämmerer die auf 5,54 Mio Euro ansteigenden Personalkosten, sowie die auf nunmehr 3,25 Mio Euro rapide anwachsenden Zuschüsse an die Kindergartenträger. 
Auch für den Finanzplanungszeitraum der Jahre 2024 bis 2026 verheißen die angestellten Berechnungen nichts Gutes und prognostizieren negative Ergebnisse von jeweils überschlägig eine Mio Euro. Angesichts dieser Entwicklung hielt Bickle die Ratsmitglieder einmal mehr dazu an, bei den anstehenden Haushaltsberatungen alle Spar- und Ertragsmöglichkeiten auszuschöpfen. Denn gerade die Infrastruktur erfordere in den kommenden Jahren hohe Investitionen.
Die von Bickle erstellte, vorläufige Prioritätenliste der anstehenden Projekte ist lang. Exemplarisch genannt sei eine Optimierung des Bauhof-Fuhrparks. Auf der Agenda steht eine Sanierung des Dorfgemeinschaftshauses. Der Rewe-Markt soll erweitert werden. Zu investierten ist in eine Photovoltaikanlage, den Aufbau einer Notstromversorgung, sowie eine Parkplatzerweiterung für die Fritz-Mannherz-Hallen. Im Tiefbau steht eine Sanierung von Mühlweg und Ziegelstraße an, wie auch die Freifläche Hauptstraße 5 noch darauf wartet, umgestaltet zu werden. Überdies ist geplant, die Straßenbeleuchtung auf LED umzustellen.
 

Der Kostenaufwand für den Aufbau einer zweiten Trinkwasserleitung ist ein wesentlicher Faktor, der sich auf die Höhe der Wassergebühren auswirkt.
Der Kostenaufwand für den Aufbau einer zweiten Trinkwasserleitung ist ein wesentlicher Faktor, der sich auf die Höhe der Wassergebühren auswirkt.

Wasserverbrauchs- und Grundgebühren müssen angehoben werden
 
Nach zwei Jahren müssen sich die Verbraucher in der Gemeinde auf höhere Wassergebühren einstellen. Denn der vom Zweckverband Wasserversorgung Südkreis Mannheim veranlasste Bau einer zweiten Förderleitung, sowie höhere Unterhaltungsaufwendungen für das örtliche Leitungsnetz bleiben nicht ohne Folgen. Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, zum 01. Januar die Wasserverbrauchsgebühren um 25 Cent auf 1,70 Euro je Kubikmeter Wasser anzuheben. Zugleich erhöhen sich die Grundgebühren auf 4,30 Euro (bisher 3,30 Euro) bei kundeneigenen Zählern, auf 5,40 Euro (bisher 4,60 Euro) bei Durchflusswasserzähler Q34, auf 5,60 Euro (bisher 4,75 Euro) bei Größe Q310 und 6,20 Euro (bisher 4,75 Euro) bei Größe Q316.
Die Kämmerei hatte die Grund- und Verbrauchsgebühren für den Zeitraum 2023 und 2024 neu kalkuliert und die Kostenunterdeckungen der Jahre 2020/21 in Höhe von knapp 152.000 Euro berücksichtigt. Im Vergleich zur letzten Gebührenkalkulation waren Aufwandsverschlechterungen von jahresdurchschnittlich 101.000 Euro abzudecken.
Von dem Gebührenaufkommen werden ausschließlich Aufwendungen für die Wasserversorgung beglichen, also keine Gewinne oder Konzessionsabgaben erwirtschaftet. Die neuen Gebührensätze belasten einen Durchschnittshaushalt mit 49,60 Euro oder 17,2 Prozent im Jahr. 

Die bevorstehenden, erheblichen Investitionen im Abwasserbereich bleiben vorerst für die Gebührenzahler folgenlos. Sie können durch Überdeckungen aus Vorjahren finanziert werden.
Die bevorstehenden, erheblichen Investitionen im Abwasserbereich bleiben vorerst für die Gebührenzahler folgenlos. Sie können durch Überdeckungen aus Vorjahren finanziert werden.

Abwassergebühren bleiben ein weiteres Jahr stabil
 
Einstimmig bestätigt hat der Gemeinderat die Zahlen einer Neukalkulation der kostendeckenden Abwassergebühren. Demnach sind im Vergleich zur letzten Gebührenkalkulation keine Ertrags- und Aufwandsverschlechterungen festzustellen. Somit können die seitherige Schmutzwassergebühr von 2,35 Euro/Kubikmeter und die Niederschlagswassergebühr von 0,65 Euro/Quadratmeter versiegelter Fläche auch im neuen Jahr unverändert beibehalten werden. Beim Eigenbetrieb Abwasser decken die Abwassergebühren ausschließlich die Aufwendungen für die Abwasserbeseitigung. Es werden keine Gewinne erwirtschaftet. Gebührensenkend in der Kalkulation angerechnet werden kann eine Kostenüberdeckung aus dem Jahr 2019 von knapp 138.000 Euro.
Die Unterhaltung der Abwasseranlagen bindet erhebliche finanzielle Mittel, was sich aber im kommenden Jahr noch nicht auf die Bemessung der Gebühren auswirken wird.
Für die Gartenbewässerung verwendetes Frischwasser kann bei der Gebührenbemessung abgesetzt werden. Zum Nachweis ist der Einbau eines Zählers notwendig. Für diese kundeneigenen Zähler wird vom Eigenbetrieb Wasserversorgung eine Grundgebühr erhoben. Dazu ist eine redaktionelle Änderung der Abwassersatzung notwendig, die ebenfalls vom Gemeinderat beschlossen wurde.
 

Ein Dutzend weitere Einzelspenden
 
Die Annahme von einem Dutzend weiterer Einzelspenden mit einer Gesamtsumme von 1.063 Euro bestätigte der Gemeinderat auf Basis der schon vor 16 Jahren erlassenen Richtlinien. Für soziale Zwecke und die Flüchtlingshilfe wurden insgesamt 950 gespendet. Für Corona-Geschädigte sind 50 Euro bestimmt und die Schillerschule kann über eine Sachspende von 63 Euro verfügen.

Anfragen der Ratsmitglieder
 
Simon Schell (Grüne) regte an, das Angebot der kommunalen Schulbetreuung etwas zeitlich auszuweiten. Von ihm angesprochen wurde zudem die aufkommende Debatte über eine Umbenennung des Martinsumzuges. Carolin Hoffmann (Grüne) erinnerte an den Rückschnitt einer sichtbehindernden Hecke am Bründel-/Hofweg.
Sabine Petzold (Freie Wähler) erhielt auf Nachfrage die Bestätigung, dass die Umrüstung der Sirenen im Ort in Auftrag gegeben wurde, aber noch letzte Details in einem anstehenden Gespräch geklärt werden müssen.
Jens Pflaum (FDP) erkundigte sich nach den noch auszuführenden Restarbeiten zum Abschluss der Erschließung des Neubaugebiets „Herten II“. Nach Angaben der Bauamtsleiterin Ramona Drexler soll die Straßen-Deckschicht am 24./25. November aufgebracht werden.
Peter Kneis (CDU) wünschte Informationen zur Nachfolgenutzung der Gemeindeflächen am Hertenweg, die seither von der Deutsche Glasfaser als Lagerplatz beansprucht wurden. (jd)
Fotos: jd (4), Feuerwehr (1)

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Archiv - Aus dem Gemeinderat

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