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Öffentliche Sitzung des Technischen Ausschusses am 27.Oktober 2022

[Online seit 31.10.2022]

Die hohen Preise für Energie und Materialien, sowie der Zinsanstieg belasten in zunehmendem Maße die Nachfrage am Wohnungsbau und machen der Bauwirtschaft zu schaffen. Die überschaubare Tagesordnung der jüngsten öffentlichen Sitzung des Technischen Ausschusses durfte durchaus als Spiegelbild der sich abschwächenden Baukonjunktur angesehen werden. Zu entscheiden war über lediglich drei private Bauvorhaben, die allerdings nicht ohne eine gewisse Brisanz für die innerörtliche Entwicklung waren.    
 
Kompletter Neubau anstelle altem Gebäudebestand
                        
In der „Hauptstraße 93“, gegenüber der Filiale der Vereinigten VR Bank Kur- und Rheinpfalz eG, zeichnen sich bevorstehende bauliche Veränderungen ab. Dort soll der komplette Gebäudebestand abgerissen und durch den Neubau eines Vorderhauses mit zwei Wohneinheiten, sowie einem rückwärtigen Mehrfamilienhaus mit vier Wohneinheiten ersetzt werden. Noch vor dem eigentlichen Baugenehmigungsverfahren möchte die Bauherrin rechtsverbindlich wissen, ob sich ihre Bauabsichten wie geplant umsetzen lassen. Denn für das Grundstück gibt es keine planungsrechtlichen Rahmenvorgaben in Form eines Bebauungsplanes, womit sich das Vorhaben allein an der Eigenart der näheren Umgebung orientiert. 
Am Ende einer regen Diskussion gab es eine klare und einstimmig gefasste Ratsentscheidung zu drei konkreten Fragestellungen. Demnach findet eine dreigeschossige Wohnbebauung in zweiter Reihe mit einer Gebäudehöhe von 12,5 Metern und 50 Grad Dachneigung das grundsätzliche Einvernehmen der Gemeinde. Gleiches gilt für eine beiderseitige Grenzbebauung, wie sie aus dem historischen Gebäudebestand einer ehemaligen fränkischen Hofanlage abzuleiten ist.
Der Ratsentscheid ist lediglich ein erster Schritt für den beantragten formellen Bauvorbescheid. Bis dieser erteilt werden kann, müssen noch diverse bauordnungsrechtliche Aspekte im Verantwortungsbereich der Baurechtsbehörde und der zuständigen Fachbehörden bewertet werden, beispielsweise die räumliche Nähe zu einem landwirtschaftlichen Hofbetrieb.

Geht es nach dem Inhalt einer Bauvoranfrage, droht dem ehemaligen landwirtschaftlichen Anwesen in der Hauptstraße 93 das baldige Aus. Es soll abgerissen und durch einen Neubau ersetzt werden.
Geht es nach dem Inhalt einer Bauvoranfrage, droht dem ehemaligen landwirtschaftlichen Anwesen in der Hauptstraße 93 das baldige Aus. Es soll abgerissen und durch einen Neubau ersetzt werden.

Milchviehstall in südlicher Ortsrandlage
 
Die Betriebsinhaber des landwirtschaftlichen Hofguts in der „Hauptstraße 91“ haben die Absicht, einen „Tierwohl-Milchviehstall“ zu errichten. Milchviehhalter, die an der Initiative Tierwohl teilnehmen, setzen bestimmte Kriterien für mehr Tierwohl um. Für sie gilt ein klar definierter, kompakter Anforderungskatalog, darunter beispielsweise ein Antibiotikamonitoring, die Teilnahme an einem indexierten Schlachtbefunddatenprogramm, ein vergrößertes Platzangebot oder eine intensivierte tierärztliche Betreuung.
Über eine Bauvoranfrage soll vorab geklärt werden, ob sich der dargestellte Standort auf dem rückwärtigen Teil des Anwesens als genehmigungsfähig erweist. Die Verwaltung ordnet besagten Baugrund dem Außenbereich zu, und beruft sich dabei auf die Vorgaben des Flächennutzungsplanes, wo das Areal als landwirtschaftliche Vorbehaltsfläche ausgewiesen ist. Dort sind derartige Vorhaben grundsätzlich zulässig, wenn keine öffentlichen Belange entgegenstehen und eine ausreichende Erschließung gesichert ist. Zudem muss das Vorhaben einem landwirtschaftlichen Betrieb dienen und nur einen untergeordneten Teil des Betriebsgeländes einnehmen.
Für Redebedarf im Ratsgremium sorgte insbesondere die Anbindung an das öffentliche Verkehrswegenetz, aber auch mögliche belastende Emissionen, die sich auf das Wohnumfeld auswirken können. Dennoch waren sich die Ratsmitglieder mit Bürgermeister Stefan Weisbrod einig, das planungsrechtliche Einvernehmen der Gemeinde auszusprechen. Eine abschließende Entscheidung und ein bejahender Bauvorbescheid hängen letztendlich von der Baurechtsbehörde und den Standpunkten der zu beteiligenden Fachbehörden ab.
 
Eine Reinigung und zwei neue Wohnungen
 
Eine veränderte Straßenansicht ist auch in der „Hockenheimer Straße 47“ zu erwarten. Die schon in der öffentlichen Sitzung des Technischen Ausschusses am 28. Juli bekannt gewordenen Pläne für den Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses erhielten jetzt in einem zweiten Anlauf das erforderliche kommunale Einvernehmen, nachdem noch offene Fragen zur gewerblichen Nutzung und der Stellplatzsituation beantwortet werden konnten.
Dem Neubau voraus geht ein Abriss des dort vorhandenen Nebengebäudes mit Werkstatt. An deren Stelle ist ein dreigeschossiger, rund 19 Meter in das Grundstück ragender Neubau geplant. Im Erdgeschoss ist eine Reinigung (kein Waschsalon) mit 65 Quadratmeter Grundfläche ausgewiesen, sowie zwei Wohneinheiten von 91 und 155 Quadratmeter in einem ersten und zweiten Obergeschoss. Die Firsthöhe erreicht mit 13,70 Meter das Höhenmaß des nördlich angrenzenden Nachbargebäudes. Die Traufhöhe liegt bei 8,65 Meter zur Straßenseite und hofseitig bei 9,95 Meter. Dachgeschoss und vorhandenes Wohnhaus erhalten Dachgauben zur Straßenseite hin. Im Innenhof werden zwei notwendige Stellplätze ausgewiesen. Die für die Kunden der Wäscherei erforderlichen Parkplätze können nicht auf dem Grundstück bereitgestellt werden. Sie sollen abgelöst werden. Über eine Stellplatzablöse und den dafür fälligen Betrag muss der Gemeinderat noch entscheiden.

Aus dem Straßenbild verschwinden wird auch der eingeschossige Anbau an die Schneiderei in der
Aus dem Straßenbild verschwinden wird auch der eingeschossige Anbau an die Schneiderei in der "Hockenheimer Straße 47". An seine Stelle tritt der Neubau eines dreigeschossigen Gebäudes mit einer Reinigung im Erdgeschoss.

Aufbau einer Gemeinschaftsunterkunft für Geflüchtete wird fortgesetzt
 
Nach einer tagesaktuellen Information von Bürgermeister Stefan Weisbrod kann die in der „Von-Drais-Straße 1“ begonnene Errichtung einer Containeranlage als Flüchtlingsunterkunft schon in der ersten Novemberwoche fortgesetzt werden. Eine verkehrsrechtliche Vollsperrung der Ortsstraße hat das Ordnungsamt bereits angeordnet. Ausgehebelt wurde die erst kürzlich von der Baurechtsbehörde verfügte Baueinstellung mit einer juristischen Neubewertung. Die Container werden jetzt als „Fliegende Bauten“ nach § 69 Landesbauordnung angesehen. Nach der Gesetzesdefinition sind das bauliche Anlagen, die geeignet und bestimmt sind, an verschiedenen Orten wiederholt aufgestellt und abgebaut zu werden.
„Mithin muss die noch ausstehende Baugenehmigung nicht abgewartet werden“, folgerte Stefan Weisbrod. Es genüge die schon am 10. Oktober erfolgte, formelle Anzeige, deren Eingang die Baurechtsbehörde am 18. Oktober bestätigt habe. Nach Aufbau der Fertigcontainer erfolge lediglich noch eine Abnahme durch die Baurechtsbehörde.
Zugleich machte Stefan Weisbrod öffentlich, dass ein anwaltliches Schreiben bei der Verwaltung eingegangen sei, worin der Bürgermeister einer vorsätzlichen Amtspflichtverletzung bezichtigt werde. Angedroht werde darüber hinaus die Anmeldung von Schadensersatzansprüchen und eine persönliche Regressnahme, weil die Gemeinde vermeintlich die einschlägigen Fristen im Baugenehmigungsverfahren nicht gewahrt habe und sich damit die weitere Bearbeitung des Bauantrages verzögere.
„Was wir tun konnten, haben wir getan, und uns dabei eine blutige Nase geholt“, stellte Weisbrod resignierend fest. In allen geführten Gesprächen sei deutlich geworden, dass der Aufbau einer Flüchtlingsunterkunft in einem Gewerbegebiet durch rechtskräftige Gesetze auf Landes- und Bundesebene zulässig sei. Unabhängig davon werte er das juristische Vorgehen der Baurechtsbehörde bei der Zulassung eines vorzeitigen Baubeginns für mehr als fragwürdig und rechtlich nicht tragfähig.
Auch Sabine Petzold (Freie Wähler) rügte die unrühmliche Rolle und das nicht mehr nachvollziehbare Handeln der Baurechtsbehörde der Großen Kreisstadt Hockenheim als „Verstoß gegen jegliche baurechtliche Vorgaben“. „Gleiches Recht muss für alle gelten, auch für Investoren“.

Eine rechtliche Neubewertung lässt es zu, dass der vorübergehend eingestellte Aufbau einer Gemeinschaftsunterkunft für Geflüchtete in der
Eine rechtliche Neubewertung lässt es zu, dass der vorübergehend eingestellte Aufbau einer Gemeinschaftsunterkunft für Geflüchtete in der "Von-Drais-Straße" fortgesetzt werden kann.

Gemeinderat nutzt sein Frage- und Informationsrecht
 
Zum Ende des öffentlichen Sitzungsteils konnten die Ratsmitglieder ihre Fragen an die Verwaltung richten, sowie Anregungen und Vorschläge unterbreiten. 
Heinrich Dorn (SPD) regte an, die Absperrpfosten am Zugang zur Wegeverbindung zwischen Neugasse und Ziegelstraße so anzuordnen, dass sie auch mit Rollstuhl, Fahrrad und Kinderwagen problemlos passierbar werden. Zur Sprache brachte er ferner die seines Erachtens unzutreffende Beschilderung des „Hertenweges“ und einen im „Kleinen Hertenweg“ aufgenommenen Holzhandel. Lisa Dorn (Grüne) erinnerte an einen früheren Fraktionsantrag zur barrierefreien Umgestaltung der Zugänge zur „Brandgasse“.
Anette Schweiger (CDU) wollte wissen, wann mit der Sanierung der Festplatzbrücke zu rechnen sei. Bürgermeister Stefan Weisbrod verwies auf zwei eingeholte, optionale Angebote und eine bevorstehende Auftragsvergabe.
Eine Wortmeldung von Agnés Thuault-Pfahler (CDU) befasste sich einmal mehr mit der angespannten Verkehrssituation in der „Alte Friedhofstraße“, wo die Anwohner erneut von einer Straßensperrung überrascht worden seien.
Peter Schell (FDP) sprach sich dafür aus, den abgängigen Götterbaum auf der öffentlichen Freifläche neben dem Café Lumen aus Sicherheitsgründen ohne weiteren Zeitverzug zu entfernen. Er regte an, dort neue Bäume zu pflanzen und notwendige Stellplätze anzulegen. Ganz und gar nicht dieser Meinung war Sabine Petzold (Freie Wähler), die sich dafür einsetzte, den ausgewachsenen, schattenspendenden Baum weiter zu erhalten. (jd)
 
Fotos: jd

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