Gemeinde Reilingen

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Gemeinderatsberichte lesen

Öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 17. Oktober 2022

[Online seit 25.10.2022]


Bürgeranfragen gehen der Ratsdebatte voraus
Die Fragemöglichkeit zum Sitzungsauftakt nutzte eine Sitzungsbesucherin, um nachzufragen, ob der Gemeindeverwaltung bekannt ist, ob die von-Drais-Straße in nächster Zeit wieder gesperrt werden soll. Ihr wurde mitgeteilt, dass der Verwaltung momentan weder Antrag noch Genehmigung vorliegen.


Gemeindewald Reilingen – Betriebsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2023
Revierförster Gunter Glasbrenner berichtete im Gemeinderat über das vergangene Jahr und erläuterte den Betriebsplan für das kommende Forstwirtschaftsjahr. Dabei teilte er mit, dass es die letzte Gemeinderatssitzung in der Gemeinde Reilingen sei, um einen Betriebsplan zu präsentieren. Denn Glasbrenner wird im September 2023 in den wohlverdienten Ruhestand gehen. Seine Nachfolge soll im kommenden Frühjahr geregelt sein.
Laut seinen Aussagen stehe es um den Forst nicht gut. Vor allem die extreme Hitze des vergangenen Sommers habe dem Wald schwer zugesetzt. Zum Beispiel das Ende letzten Jahres begonnene Forschungsprojekt, bei dem 500 Jungbäume mit Unterstützung von neu entwickelten Bodenhilfsstoffen gepflanzt wurden, blieb erfolglos. Bei den bewässerten Flächen konnte am Ende im Wachstum kein Unterschied zu Jungbäumen ohne Bodenhilfsstoffe erkannt werden. Die nicht bewässerten Flächen waren total vertrocknet. Insgesamt sei aber das Jahr aber für dieses Projekt nicht repräsentativ gewesen. Laut Glasbrenner hätte das Ergebnis bei einem normalen Sommer anders ausfallen können, da zu Beginn der Bepflanzung noch ein Unterschied zu erkennen war.
Trotz der Rückschläge in diesem Jahr sind für das kommende Wirtschaftsjahr 12.500 € für die Pflege und das Anlegen neuer Kulturen vorgesehen. Im Rahmen der Neophytenbekämpfung werden auch im kommenden Jahr 5.000 € für die Bekämpfung der Kermesbeere benötigt.             
In den Bereichen Ernte von Holzerzeugnissen, Jagd und Erholungsvorsorge wird mit Einnahmen von 68.500 € geplant. Dem Gegenüber stehen geplante 62.000 € Ausgaben.
Trotz der vergangenen Rückschläge setzt Glasbrenner weiter auf viele unterschiedliche Versuche, um den Wald zu erhalten.
Der Gemeinderat beschloss daher den Betriebsplan des Gemeindewaldes Reilingen für das Forstwirtschaftsjahr 2023.


Feuerwehrbedarfsplan für die Gemeinde Reilingen
Auf der Grundlage von § 3 des Feuerwehrgesetzes des Landes Baden-Württemberg haben die Gemeinden eine ihren örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Gemeindefeuerwehr aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten. Sie haben außerdem auf ihre Kosten entsprechend den örtlichen Bedürfnissen die für einen geordneten und erfolgreichen Einsatz der Feuerwehr erforderlichen Feuerwehrausrüstungen und -einrichtungen sowie die Einrichtungen und Geräte zur Kommunikation zu beschaffen und zu unterhalten.
Daher wurde den Gemeinden vom Land auferlegt, im Zuge von Beschaffungsmaßnahmen und einem damit in Zusammenhang stehenden Antrag auf (Fach-) Zuwendungen den Bewilligungsstellen (=Landratsämtern) nach und nach solche Feuerwehrbedarfspläne vorzulegen. Der Kreisbrandmeister hat zum vorgelegten Feuerwehrbedarfsplan bereits positiv Stellung genommen.
Bürgermeister Weisbrod lobte die Fleißarbeit des zweiten stellvertretenden Kommandanten Florian Schulze und fasste die Schwerpunkte des Fahrplans zusammen, die im Feuerwehrbedarfsplan für die kommenden Jahre niedergeschrieben sind. Dabei ging er auf die Fahrzeugkonzeption ein, die notwendige Notstromversorgung und die Brandmeldeanlage für das Feuerwehrgerätehaus, sowie die räumliche Trennung der schwarz-weiß-Bereiche.
Sabine Petzold (FW) bedankte sich bei den anwesenden Feuerwehrangehörigen für ihr ehrenamtliches Engagement und erkundigte sich darüber, ob eine Prioritätenliste vorhanden sei, die dem Gemeinderat zur Verfügung gestellt werden kann. Feuerwehrkommandant Markus Piperno teilte mit, dass der Feuerwehrbedarfsplan mehr oder weniger schon den zeitlichen Ablauf darstellt, wann Maßnahmen notwendig sind. Die Fahrzeugkonzeption zum Beispiel ist mit Jahren vermerkt, in denen die Ersatzbeschaffung erfolgen sollte. Weiterhin wird im Feuerwehrbedarfsplan die Netzersatzanlage angesprochen. Das Land dränge die Kommunen schon seit Jahren ein aktuelles Krisenkonzept zu erstellen und umzusetzen. Eine Netzersatzanlage für das Feuerwehrgerätehaus ist im Falle eines Blackouts unabdingbar. Solche Netzersatzanlagen werden vom Land gefördert.
Im Schwerpunkt steht auch die Herausforderung zur Sicherstellung der Tagesalarmstärke. Zu Arbeitszeiten unter der Woche zwischen 06 – 17 Uhr stehen zu wenig Einsatzkräfte zur Verfügung, da bei vielen Feuerwehrangehörigen die Arbeitsstelle außerorts liegt. Als letztes wies Feuerwehrkommandant Piperno auf die momentan extrem langen Lieferzeiten hin, unabhängig ob es sich um Fahrzeuge oder nur um Material handelt.
Zuletzt informierte Bürgermeister Weisbrod öffentlich darüber, dass die Gemeindeverwaltung bereits das zukünftige Krisenmanagement mit der EnBW in mehreren Workshops ausarbeitet.
Der Feuerwehrbedarfsplan für die Gemeinde Reilingen wurde wie vorgelegt beschlossen und die Gemeindeverwaltung mit den Vorbereitungen zur Umsetzung der genannten Maßnahmen beauftragt.


Betriebsführung Straßenbeleuchtungsanlagen 2023 - 2026
Zum 31.12.2022 läuft der bisherige Straßenbeleuchtungsvertrag mit der Firma IGT Mikrolink GmbH zum Betrieb und der Instandhaltung der Straßenbeleuchtungsanlagen in Reilingen aus. Zur Sicherstellung der Betriebsführung ab 01.01.2023 muss ein neuer Betriebsführer bestimmt und ein Vertrag abgeschlossen werden. Die Verwaltung hat daraufhin die Betriebsführung der Straßenbeleuchtung nach UVgO (Unterschwellenvergabeordnung) im Rahmen einer E-Vergabe öffentlich ausgeschrieben.
Die kompletten Straßenbeleuchtungsanlagen in Reilingen umfassen insgesamt 1.200 Leuchtpunkte, wovon 1.093 mit NAV-Lampen und 107 mit LED-Lampen ausgestattet sind. Abgefragt wurden die Preise sowohl für eine 14-tägige Reaktionszeit bei der Störungsbeseitigung (üblicher Entstörungsturnus), alternativ eine 7-tägige Reaktionszeit. Insgesamt haben zwei Bieter die Angebotsunterlagen elektronisch bezogen und ein Angebot abgegeben, Netze BW GmbH in Wiesloch und MVV Netze GmbH in Mannheim.            
Der Betriebsführungsvertrag ist zunächst auf vier Jahre zeitlich begrenzt, beinhaltet jedoch eine Option auf Verlängerung um weitere vier Jahre. Zur Angebotswertung kommt die Vertragslaufzeit von vier Jahren zum Tragen. Somit liegt das wirtschaftlichste Angebot der Firma MVV Netze GmbH bei 88.250,40 € (14-Tage-Turnus). Das Angebot der Firma Netze BW GmbH liegt bei 239.456,80 €.
Herr Bellgardt von MVV Netze GmbH teilte Sabine Petzold (FW) auf Anfrage mit, dass der angebotene Jahresbruttopreis für das Jahr 2023 fixiert sei. Die Preisgleitklausel, die sich nach dem Verbraucherpreisindex des statistischen Bundesamts richtet, greift erst ab 2024. Außerdem wurde auf Anfrage von Simon Schell (Grüne) bekanntgegeben, dass der bisherige Jahrespreis beim momentanen Dienstleister etwa gleich mit dem der MVV Netze GmbH sei.
Somit folgte der Gemeinderat dem Vergabevorschlag und beschloss, dass die MVV Netze GmbH mit dem Betrieb und der Instandhaltung der Straßenbeleuchtungsanlagen in Reilingen beauftragt wird. Ein entsprechender Betriebsführungsvertrag ist abzuschließen. Es soll eine Reaktionszeit von 14 Tagen für die Störungsbeseitigung vereinbart werden.


Jahresabschlüsse 2021 – Kernhaushalt, Eigenbetrieb Wasserversorgung, Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung und Kommunale Wohnungsbaugesellschaft
Insgesamt sind die Jahresabschlüsse positiv zu bewerten und wurden vom Gemeinderat einstimmig festgestellt.
Beim Kernhaushalt weist das ordentliche Ergebnis einen positiven Saldo von 972.246,82 € aus. Im Gesamtergebnishaushalt hat sich eine Verbesserung von 1.691.246,82 € ergeben.
Beim Eigenbetrieb Wasserversorgung schließt die Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2021 mit einem Jahresverlust von -65.809,87 €. Es hat sich somit eine Ergebnisverschlechterung von -80.809,87 € ergeben. Nach der Verrechnung des Jahresverlusts ist dann ein gesamter Verlustvortrag in Höhe von 162.748,14 € auf neue Rechnung nach 2022 vorzutragen. Die Ergebnisverschlechterung resultiert hauptsächlich aus höheren Abschreibungen sowie Unterhaltungsaufwendungen für das Verteilungsnetz.
Die Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2021 beim Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung schließt mit einem Jahresgewinn von 0 €. Es hat sich somit eine Ergebnisverschlechterung von 56.000 € ergeben. Das Wirtschaftsjahr 2021 war geprägt von einer Planunterschreitung von 166.177,88 € für die Unterhaltung des Kanalnetzes und des Betriebsgebäudes der Übergabestation. Es mussten 123.822,12 € gegenüber geplanten 290.000 € aufgewendet werden. Diese Unterhaltungsaufwendungen sind u.a. für die Beseitigung von Kanalbrüchen sowie für die Wartung der Pumpwerke und der Übergabestation angefallen.
Das Wirtschaftsjahr 2021 der Kommunalen Wohnungsbaugesellschaft schließt mit einem Jahresgewinn von 129.926,42 €. Sämtliche Bestandsimmobilien erwirtschafteten positive Ergebnisse, während die Photovoltaikanlagen und das Blockheizkraftwerk keine Ergebnisbeiträge erzielt haben. Die Errichtung eines Mehrfamilienhauses in der Graf-Zeppelin-Str.1 als Generalunternehmer für die Gemeinde konnte ebenfalls positiv abgeschlossen werden. Für Restarbeiten in den Baugebieten „Herten II“ und Am Rathaus“ sowie für Vorplanungen eines voraussichtlich nicht zu realisierenden Erschließungsprojekts sind 54.884,95 € zu Lasten des Ergebnisses angefallen.
Jens Pflaum (FDP) trug vor, dass die Jahresabschlüsse positiv zu bewerten sind, trotz durch Corona bedingte Unwägbarkeiten. Dennoch merkte er an, dass die Gemeinde die Einnahmesituation weiterhin verbessern sollte und die Ausgaben auf das Notwendige zu überprüfen, um auch in Zukunft finanziell handlungsfähig zu sein. Einsparpotenziale sollen aufgezeigt und umgesetzt werden.          
Er wies auch insbesondere auf die schlechten Kostendeckungsgrade der Gemeindeeinrichtungen hin. Zum Beispiel die Fritz-Mannherz-Hallen, der Häckselplatz, die Grillhütte und das Dorfgemeinschaftshaus kosten die Gemeinde jährlich ca. 900.000 Euro.            
Die FDP Fraktion bat die Verwaltung für das Haushaltsjahr 2023 um zurückhaltendes Planen und sich am Notwendigen zu orientieren, vor allem im Hinblick auf mögliche noch kommende finanzielle Herausforderungen durch den Ukraine-Krieg.
Sabine Petzold (FW) bedankte sich beim Kämmerer Christian Bickle und den Mitarbeitern seines Amtes für die Erstellung der Jahresabschlüsse und bei der restlichen Verwaltung für die Kreativität, um ein solch guten Jahresabschluss zu erzielen.
 
§ 2b Umsatzsteuergesetz – Versteuerung von Erträgen
Die Gemeinde informierte darüber, dass mit Ablauf des Jahres 2022 die Übergangsregelung des § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG) ausläuft. Ab dem 01.01.2023 werden einige Erträge der Gemeinde Reilingen somit umsatzsteuerpflichtig. Aus diesem Grund müssen einige Verträge, Satzungen sowie Entgeltordnungen zum Jahreswechsel geändert werden.           
Betroffen sind jedoch nicht die Erträge, die auf Grund hoheitlicher Tätigkeiten erhoben werden. Sofern durch die Leistung, die die juristische Person des öffentlichen Rechts anbietet, eine Wettbewerbsverzerrung vorliegt, ist eine Prüfung vorzunehmen. Eine Wettbewerbsverzerrung kommt immer dann in Betracht, wenn die Leistung ebenso durch Dritte verrichtet werden kann. Keine Wettbewerbsverzerrung liegt vor, wenn die Summe der Erträge aus gleichartiger Tätigkeit (z.B. Anfertigen von Kopien) den Jahresbetrag von 17.500 € nicht übersteigt oder die Erträge auf privatrechtlicher Grundlage ebenso der Steuerbefreiung unterliegen würden. In diesen Fällen, wären die Erträge nicht steuerbar und somit auch nicht umsatzsteuerpflichtig. In allen anderen Fällen sind die Erträge ab dem 01.01.2023 zu versteuern.


Nachfragen aus dem Gemeinderat
Sabine Petzold (FW) erkundigte sich dem Sachstand zur Modernisierung der Sirenen. Ihr wurde mitgeteilt, dass eine ausführliche Information in der nächsten Sitzung erfolgen werde.          
Peter Geng (FW) sprach die Thematik Zwischenzähler bei der Gartenbewässerung an. Er wies darauf hin, dass eine Diskrepanz zwischen der Satzung und der umgesetzten Praxis bestehe. Er hat daher um Satzungsänderung gebeten.    
Jens Pflaum (FDP) beantragte eine aktuelle Kostenübersicht über den Anbau des Schulgebäudes. Diese wurde ihm zugesichert, jedoch auch mit dem Hinweis, dass lange Wartezeiten für Schlussrechnungen bestehen. Weiterhin bemängelte er die Parksituation in der Haydnallee parallel zur Carl-Zeiss-Straße. An dieser Stelle stünden dauerhaft LKWs und Anhänger. Bürgermeister Weisbrod teilte mit, dass im Gewerbegebiet das Parken grundsätzlich erlaubt ist. Das Ordnungsamt sei aber nachsichtig, wenn es um die Kontrolle der 14-Tagesfrist der Anhänger geht.
Zuletzt verwies Jens Pflaum auf ein Gespräch mit dem Besitzer des Café Lumen, in dem darum gebeten wurde, den Baum zu fällen, da die Verkehrssicherheit nicht gewährleistet ist. Bürgermeister Weisbrod bestätigte an, dass der Baum abgängig und eine Ersatzpflanzung vorzusehen ist. Der Prüfauftrag wird für die Verwaltung mitgenommen.      
Anette Schweiger (CDU) wies auf eine dauerhafte Sichtbehinderung durch parkende Fahrzeuge hin, wenn aus der Karlsbader Straße in Haydnallee gefahren wird.

Weitere Informationen

Archiv - Aus dem Gemeinderat

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