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Öffentliche Sitzung des Technischen Ausschusses am 29. September 2022

[Online seit 05.10.2022]


 Ein herausforderndes Arbeitspensum erwartete den Technischen Ausschuss nach einer zweimonatigen Sitzungspause. Bei der Vielzahl der zu beurteilenden Bauprojekte war es auch nicht weiter verwunderlich, dass die Ratsdebatte rund zwei Stunden in Anspruch nahm.

Bürgeranfragen konzentrieren sich auf Unterbringung von Schutzsuchenden
 
Gleich mehrere Wortmeldungen aus dem Besucherkreis beschäftigten sich mit der Aufnahme von Schutzsuchenden. Vordergründig ging es um die baurechtliche Zulässigkeit der aktuell geplanten Gemeinschaftsunterkunft und eine Zuordnung der Verantwortlichkeiten. Zum Ausdruck kam aber auch die große Besorgnis vor einer Überlastung der Sozialsysteme in der Gemeinde. In seiner Antwort machte Bürgermeister Stefan Weisbrod deutlich, dass der Gesetzgeber derartige bauliche Anlagen in Gewerbegebieten als Sonderbauten ausdrücklich ermöglicht habe. Eine fehlende Begrenzung im Quartier führe allerdings zur Ghettoisierung. „Eine Integration kann unter diesen Bedingungen nicht gelingen“, stellte er unmissverständlich fest. Ohnehin seien die Folgen einer derartigen Konzentration von Geflüchteten auf die örtlichen Sozialsysteme, wie Schule und Kindergärten, für die Gemeinde als Standortgemeinde unerfüllbar.  Was in Reilingen aktuell geschehe, wiederhole sich an sechs weiteren Standorten im Kreis in unterschiedlicher Form. Das Landratsamt erledige als Untere Unterbringungsbehörde eine staatliche Aufgabe und sei aktuell dafür verantwortlich, im Landkreis bis zu 7.000 Menschen unterzubringen. Nur noch etwa 25 Prozent der in Erstaufnahmeeinrichtungen registrierten Schutzsuchenden kämen aktuell aus der Ukraine.
Nicht hinnehmen werde die Gemeinde das rechtswidrige Vorgehen des Investors, schon vor einer Baugenehmigung mit dem Aufbau der Gemeinschaftsunterkunft zu beginnen. Entgegen der seitherigen Position der Baurechtsbehörde sei nach eigener anwaltlicher Wertung das Abstellen von Wohncontainern in einem ersten Bauabschnitt nicht von einer früheren Baugenehmigung gedeckt. „Die Gemeinde wird daher gemeinsam mit einem Rechtsbeistand und im Kontakt mit der Baurechtsbehörde eine Baueinstellung veranlassen und die für nächste Woche angekündigte Fortsetzung des Aufbaus verhindern“, kündigte Bürgermeister Stefan Weisbrod an. Er sei zuversichtlich, zumindest ein beanstandungsfreies baurechtliches Verfahren zu ermöglichen und das Schaffen vorzeitiger Fakten zu verhindern.
 

Der erste von zwei Containerriegeln ist auf dem Gewerbegrundstück an der
Der erste von zwei Containerriegeln ist auf dem Gewerbegrundstück an der "Von-Drais-Straße" bereits erstellt.

Dimension der geplanten Gemeinschaftsunterkunft für Geflüchtete überfordert die Gemeinde
 
Bekanntermaßen will der Rhein-Neckar-Kreis zum 01. November in Reilingen eine neue Gemeinschaftsunterkunft für Geflüchtete in Betrieb nehmen. Standort soll das rund 2.300 Quadratmeter große Gewerbegelände in der „Von-Drais-Straße 1“ sein (wir berichteten). Dem Bauantrag für die Errichtung einer entsprechenden Containeranlage zur Unterbringung von bis zu 270 Personen hat der Gemeinderat in seiner letzten öffentlichen Sitzung am 19. September das kommunale Einvernehmen einstimmig versagt. Auch der nachträglich eingereichten, etwas modifizierten Bauplanung wollten sich die Ratsvertreter im Technischen Ausschuss nicht annähern. Erneut wurde das geforderte Einvernehmen einstimmig versagt. Dennoch hat der für den Kreis tätige Investor bereits mit dem Aufbau der Containeranlage begonnen. „Die Art und Weise, wie hier Tatsachen geschaffen werden, missbilligen wir ausdrücklich und werden alle Möglichkeiten ausschöpfen, um eine derartige Größenordnung zu unterbinden“, war sich Bürgermeister Stefan Weisbrod mit den Bürgervertretern einig.
Der fortgeschriebene Bauantrag des privaten Investors sieht unverändert den Aufbau von 154 mobilen Raumsystemen vor. Sie werden, aufgeteilt in zwei Blöcke, in zwei Etagen zu einer Gemeinschaftsunterkunft zusammengefügt. Die mittlerweile reduzierte Kapazitätsauslastung liegt jetzt bei maximal 178 Personen. Jeder der 89 Wohncontainer soll von bis zu zwei Personen belegt werden. Ergänzend werden in den Verbund noch Container mit Küchen, sanitäre Anlagen, Waschmöglichkeiten, Aufenthaltsräume und Hausaufgabenbetreuung integriert.
Angelegt werden 18 Stellplätze für Kraftfahrzeuge und 135 Fahrrad-Abstellgelegenheiten, die sich zum Teil auf dem benachbarten Grundstück in der Wilhelmstraße 86 befinden werden. Für die künftigen Bewohner sind erweiterte Aufenthaltsbereiche ausgewiesen. Zugesagt ist ein Sicherheitsdienst, der rund um die Uhr vor Ort sein soll. Das Gelände wird zur „Von-Drais-Straße“ hin mit einem Zaun gesichert. Die bei der Baurechtsbehörde beantragte Baugenehmigung soll auf drei Jahre befristet bleiben, mit der Option auf eine Verlängerung bis Ende 2027.
Das Meinungsbild der Ratsfraktionen war im Vorfeld der Entscheidung einhellig, das Bauvorhaben in der beantragten Ausprägung abzuwenden. Sabine Petzold (Freie Wähler) kritisierte die Informationspolitik des Kreises, die mehr Fragen offen lasse als Antworten, beispielsweise zur Integration gebe. „Wir als Gemeinde werden vielfach in Unkenntnis gelassen“. Von ihr beanstandet wurde zudem die Anordnung der parallel zur „Von-Drais-Straße“ und in gegenläufiger Fahrtrichtung angeordneten Stellplätze. Nach dem Eindruck von Anette Schweiger (CDU) seien nicht allein die Angrenzer, sondern die ganze Bevölkerung beunruhigt über die aktuellen Vorgänge. Inakzeptabel befand Heinrich Dorn (SPD) die hohe Maximalauslastung der als Erstaufnahmeeinrichtung geplanten Gemeinschaftsunterkunft. Schon allein wegen der ethnischen Verhältnisse und Familienstrukturen werde es wohl nie zu einer derartigen Auslastung kommen, erwartet Bürgermeister Stefan Weisbrod. Lisa Dorn (Grüne) hielt die Unterbringung der traumatisierten Personen auf engstem Raum nicht mit der Menschenwürde vereinbar. Peter Schell (FDP) verwies auf die ausufernde, europaweite Flüchtlingskrise, womit sich die Gesellschaft auseinandersetzen müsse.

Der Rhein-Neckar-Kreis bereitet sich darauf vor, sein im Herbst 2020 aufgebautes Corona-Testzentrum in der verlängerten Wilhelmstraße aufzulösen und das Gebäude wieder als Flüchtlingsunterkunft nutzen.
Der Rhein-Neckar-Kreis bereitet sich darauf vor, sein im Herbst 2020 aufgebautes Corona-Testzentrum in der verlängerten Wilhelmstraße aufzulösen und das Gebäude wieder als Flüchtlingsunterkunft nutzen.

Kommunales Einvernehmen für die Wiederinbetriebnahme einer ehemaligen Flüchtlingsunterkunft versagt
 
Aktuell betreibt der Rhein-Neckar-Kreis in der Wilhelmstraße 86 noch eine Corona-Teststation. Als Nachfolgenutzung plant das Landratsamt, die 2016 in einem aufgelassenen Gebäude eines Verbrauchermarktes bereits aufgebaute, ehemalige Flüchtlingsunterkunft wieder in Betrieb zu nehmen. Das sieht ein entsprechender Bauantrag vor, der in das baurechtliche Genehmigungsverfahren gegeben worden ist.
Konkret geht es um bereits vorhandene 17 Wohneinheiten für jeweils vier Personen, inklusive Küchenzeile und Bad. Bis zu 68 Geflüchtete können demnach dort unterkommen. „Es handelt sich auch hier um eine vorläufige Unterbringung, bevor eine Umverteilung auf die Kreisgemeinden erfolgt“, so Bürgermeister Stefan Weisbrod. Die Bewohner würden demnach nicht an die Gemeinde zur Integration übergeben, wie dies beispielsweise bei einer so genannten Anschlussunterbringung der Fall sei.
Derartige Unterkünfte könnten in Gewerbegebieten noch befristet bis Ende 2024 zugelassen werden.
Abweichend von einem Beschlussvorschlag der Verwaltung verweigerte der Technische Ausschuss mehrheitlich und bei zwei Stimmenthaltungen sein Einvernehmen für eine notwendige Befreiung von den Vorgaben des Bebauungsplanes „Hägebüch 2“.
Da die Flüchtlingsunterkunft in der „Wilhelmstraße 86“ unmittelbar an die neue Gemeinschaftsunterkunft in der „Von-Drais-Straße 1“ angrenzt, sei eine Konzentration von in der Spitze womöglich bis zu 300 Geflüchteten nicht zumutbar, so der allgemeine Tenor der Ratsvertreter.

Nutzungsänderungen zu Gunsten von neuem Wohnraum abgelehnt
 
Für den Ausbau einer Wohnung im Dachgeschoss eines rückwärtigen Scheunengebäudes  in der Hauptstraße 19 verweigerte das Ratsgremium mehrheitlich seine Zustimmung. Der Bau befindet sich außerhalb des im Bebauungsplan ausgewiesenen Baufensters. Auch bei einer geplanten Umnutzung vorhandener Garagen zu Wohnraum in der Hockenheimer Straße 65 beließ es das Ratsgremium bei seiner schon im April ausgesprochenen Ablehnung. Für dann fünf Wohneinheiten wären nur noch zwei Stellplätze vorhanden gewesen.

Das sehenswerte Anwesen am östlichen Ortsrand bleibt weiterhin dem Außenbereich zugeordnet, kann aber künftig als
Das sehenswerte Anwesen am östlichen Ortsrand bleibt weiterhin dem Außenbereich zugeordnet, kann aber künftig als "allgemeines Wohngebäude" genutzt werden.

Wohngebäude im Außenbereich entprivilegiert
 
Zu beschäftigen hatte sich der Technische Ausschuss ferner mit einem Bauantrag auf Entprivilegierung eines Anwesens in der Walldorfer Straße 1. Das dortige, dem Außenbereich zuzuordnende Wohnhaus war seither vom Inhaber des angrenzenden Gartenbaubetriebs bewohnt. Es soll nach Betriebsaufgabe einen neuen Eigentümer erhalten und von im Außenbereich nicht privilegierten Personen bewohnt werden können, die weder Land- oder Forstwirtschaft ausüben, noch einen Gartenbaubetrieb unterhalten. Öffentliche Belange sah der Rat nicht beeinflusst, und da auch die Erschließung als gesichert angesehen werden konnte, stand einem einstimmigen Votum zu Gunsten der beantragten Anschlussnutzung nichts im Wege.
 
Abweichungen von bauordnungsrechtlichen Vorgaben zugelassen
 
Seine Zustimmung gab der Technische Ausschuss für den Bau eines Carports mit Flachdach im Zufahrtsbereich zur bestehenden Garage „Am Nachtwaidgraben 44“. Dabei wird das vorgegebene Baufenster um knapp 15 Quadratmeter oder 6,41 Prozent überschritten.
In der Nachbarschaft „Am Nachtwaidgraben 47“ kann der Wunsch des Grundstückseigentümers dank einer mehrheitlichen Ratsentscheidung in Erfüllung gehen. Er will dort einen Doppelstabmattenzaun von 1,80 Meter Höhe errichten, obwohl die bauordnungsrechtlichen Vorgaben die maximale Höhe auf 1,50 Meter beschränkt.
Gestattet wird es schließlich dem Hauseigentümer im „Jargeauring 54“, mit dem Balkon die südöstliche Baugrenze geringfügig, um 1,2 Prozent zu überschreiten.

Für die seismischen Messungen werden Vibroseis-Fahrzeuge eingesetzt, wie hier im Februar im östlichen Gemarkungsteil.
Für die seismischen Messungen werden Vibroseis-Fahrzeuge eingesetzt, wie hier im Februar im östlichen Gemarkungsteil.

Längere Laufzeit für die Konzession zum Aufsuchen von Kohlenwasserstoffen
 
Der „Palatina GeoCon GmbH & Co. KG“ in Speyer ist es seit 2004 erlaubt, Kohlenwasserstoffe, also Erdöl und Erdgas, in einem Feld mit der Bezeichnung „Neulußheim“ aufzusuchen, das sich unter anderem auch auf die Gemarkung Reilingen erstreckt. Das Unternehmen hat beim Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau beantragt, die Ende des Jahres auslaufende Genehmigung um weitere drei Jahre zu verlängern.
Aus den Antragsunterlagen geht hervor, dass sich die Erlaubnis ausschließlich auf das Aufsuchen konventioneller Kohlenwasserstoff-Lagerstätten beschränkt, nicht aber die Erschließung unkonventioneller Erdgaslagerstätten mittels der Fracking-Technologie. Gearbeitet wird mit der so genannten 2D-Seismik, einer geophysikalischen Tiefenmessung. Von Vibrationsfahrzeugen an der Erdoberfläche abgegebene Schallwellen werden dabei von den verschiedenen Gesteinsformationen im Boden unterschiedlich reflektiert. Geophone fangen die Signale auf und wandeln sie in elektrische Impulse um. Digital registriert und aufwendig bearbeitet, entsteht ein geologisches Modell des Untergrundes im untersuchten Areal. Ausgeführt werden die Arbeiten von der Neptune Energy Deutschland GmbH mit Sitz in Lingen/Ems.
Der Technische Ausschuss nahm den Verlängerungsantrag zustimmend zur Kenntnis.

Bis 2040 will Baden-Württemberg klimaneutral sein. Dafür soll der Ausbau erneuerbarer Energien beschleunigt, das Flächenpotential für Windkraft und Photovoltaik effektiver genutzt werden.
Bis 2040 will Baden-Württemberg klimaneutral sein. Dafür soll der Ausbau erneuerbarer Energien beschleunigt, das Flächenpotential für Windkraft und Photovoltaik effektiver genutzt werden.

Planhinweiskarten für den Ausbau von Windkraft und Photovoltaik
 
In Baden-Württemberg sollen in jeder Region zwei Prozent der Fläche für Windräder und Photovoltaik reserviert werden. „Das entspricht mehr als der Summe aller Gewerbegebiete im Land“, machte Bürgermeister Stefan Weisbrod die Dimension deutlich. Nach seiner Information haben das Land und die zwölf Regionalverbände sogenannte Planhinweiskarten aufgelegt.
Die laufend aktualisierten Kartenwerke  sind im Internet abrufbar und zeigen auf, welche Standorte raumverträglich für den Aufbau von Windkraftanlagen und Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen geeignet sind. Die Farbe Grün signalisiert, wo aus Sicht der Regional- und Landesplanung ohne Einschränkungen ein Aufbau sofort möglich ist, in gelber Farbe sind die Bereiche markiert, wo Projekte nach Einzelfallprüfung zulässig wären und die Farbe Weiß macht deutlich, dass dort derartige Projekte  aktuell noch nicht möglich sind, eine planerische Öffnung aber vorbereitet wird.
Demnach wird der überwiegende Teil der Reilinger Gemarkung grundsätzlich als möglicher Standort von Windkraftanlagen eingestuft. Lediglich im Umfeld des Reilinger Sees und in den Waldflächen bleibt der Bau von einer Einzelfallprüfung abhängig. 
Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen werden lediglich im unmittelbaren nordöstlichen und westlichen Ortsrandbereich grundsätzlich möglich. Im verbleibenden Großteil der Gemarkung bleibt der Aufbau derartiger Anlagen einer Einzelfallprüfung vorbehalten.

Bis zu zehn Prozent der Verkehrsteilnehmer zu schnell unterwegs
 
In regelmäßigen Abständen werden in den HoRAN Gemeinden Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt.  In Reilingen war das im ersten Quartal an drei Tagen der Fall.  Nach einer statistischen Auswertung wurden in einem Zeitraum von knapp sechs Stunden und an vier verschiedenen Standorten insgesamt 1.568 Fahrzeuge gemessen. Auffällig waren 125 Fahrzeuge, was einer Beanstandungsquote von 7,97 Prozent entspricht. Die maximale Überschreitung lag bei 26 Stundenkilometer.
Auch im zweiten Quartal wurden an vier Tagen über einen Zeitraum von insgesamt sechs Stunden Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt. Von 1.170 erfassten Fahrzeugen mussten 116 (9,91 Prozent) beanstandet werden. Der Spitzenreiter lag mit 47 Stundenkilometer über dem Soll.
Von der stationären Geschwindigkeitsmessanlage an der Landesstraße 546 liegt noch keine abschließende Auswertung vor. Sie war im August an fünf Tagen mit dem Messgerät bestückt, wobei 30 Übertretungen registriert wurden. Im gleichen Monat war der Messeinschub auch mobil im Gemeindegebiet eingesetzt. Bürgermeister Stefan Weisbrod ist guter Dinge, dass sich die Einsatzzeiten nach der Überwindung erster Anlaufprobleme noch steigern werden.
Ergänzend bekannt wurde, dass der kommunale Ordnungsdienst durchschnittlich pro Monat 50 bis 75 Verwarnungen ausspricht. Die Überwachung des ruhenden Verkehrs brachte allein im Juli über 1.000 Euro, sowie im dritten Quartal 2.400 Euro an Verwarnungsgeld ein. Geahndet wurden etliche auswärtige Fahrzeughalter, die den Spielplatz in der „Wörschgasse“ für einen Familienaufenthalt bestimmt und im Umfeld ihr Fahrzeug verkehrswidrig abgestellt hatten. 

Ein Starkregenereignis hat am Wochenende die zentrale Steuerung der kommunalen Abwasseranlage ausfallen lassen und die Kellerräume unter Wasser gesetzt.
Ein Starkregenereignis hat am Wochenende die zentrale Steuerung der kommunalen Abwasseranlage ausfallen lassen und die Kellerräume unter Wasser gesetzt.

Havarie im Abwasserhebewerk flutet Kellerräume
 
Um die verbliebenen Hebe- und Pumpwerke der 1963 in den Dienst gestellten und 1982 aufgelassenen kommunalen Kläranlage steht es bekanntermaßen nicht zum Besten. Der gravierende, in die Millionen gehende Schadensumfang ist längst ermittelt und analysiert, eine Ausschreibung der ersten Gewerke auf den Weg gebracht. Aufgeschreckt und die Dringlichkeit dieser Sanierungsarbeiten deutlich gemacht hat eine am Wochenende 24./25. September im Abwasserhebewerk aufgetretene Havarie.
Nach einer Schilderung von Bürgermeister Stefan Weisbrod führten starke Niederschläge von etwa 20 Litern pro Quadratmeter in dreißig Minuten zu einer Störung im geregelten Ablauf des Hebewerkes. Vermutlich durch einen Stromausfall war die zentrale Steuerung der alten Schaltanlage ausgefallen. Dadurch wurde ein  Schieber zur kontrollierten Leerung des Regenüberlaufbeckens nicht mehr ordnungsgemäß angesteuert, und in der Folge dem Trockenwetterhebewerk viel zu viel Wasser zugeführt. Der unkontrollierte Wasseranstieg führte dazu, dass Hebewerk und auch Teile der dortigen Trafostation geflutet wurden. Mehrere hundert Liter Heizöl traten aus einem Tankbehälter im Keller des Hebewerks aus, mit dem kleine Ölofen als Frostwächter betrieben werden. Glücklicherweise blieben die dortigen, für den Betrieb der Regenwasserschnecken bestimmten Dieseltanks, unbeschädigt. Auch der Schmutzwassereintritt im Leitungskeller der Trafostation hatte keine Unterbrechung der Stromversorgung zur Folge.
Alle Schäden seien mittlerweile behoben und die Abwasseranlagen wieder voll funktionsfähig, beschwichtigte Bürgermeister Stefan Weisbrod. Kläranlagenbetreiber und Versicherung seien über das Schadensereignis informiert worden. Zuversichtlich zeigte er sich ebenso, dass die vorübergehend aufgetretenen Geruchsbelästigungen in den nächsten Tagen in den Griff zu bekommen sind.

Schottergärten durch Artenschutzgesetz explizit verboten
 
Statt Stauden, Gehölzen und Grasflächen sind in Vorgärten immer mehr Schotterflächen anzutreffen. Sie ähneln damit oft eher einer Steinwüste, als einer schön gestalteten grünen Oase. Umweltpolitisch nehmen die vielfach anzutreffenden Schottergärten eine fragwürdige und durchaus kritisch gesehene Rolle ein, denn sie haben negativen Einfluss auf die Biodiversität, Klima und Wasserhaushalt. Mit einem im Sommer 2020 erlassenen, neuen Artenschutzgesetz hat die Landesregierung eine derartige Gartengestaltung  explizit verboten. Unklar ist die Rechtsauslegung derweil für die zuvor schon angelegten Schottergärten, für die möglicherweise ein Bestandsschutz gilt.
Bürgermeister Stefan Weisbrod berichtete dem Ratsgremium von einem aktuellen Fall in der Gemeinde, wo die Baurechtsbehörde per Verwaltungsakt einen Rückbau verfügt hat. Ein konsequentes Ahnden hätte ungeahnte Folgen für eine Vielzahl bestehender Anlagen, befürchtet Weisbrod. Er setze sich deshalb dafür ein,  gemeinsam mit dem Stadtbauamt der Großen Kreisstadt Hockenheim Richtlinien für ein einheitliches und transparentes Vorgehen zu entwickeln. Dabei gelte es, den Grundsatz auf Gleichbehandlung zu berücksichtigen.  

Ein Mix kommunaler Themen
 
Die Fragemöglichkeit zum Schluss des öffentlichen Sitzungsteils wurde von den Ratsmitgliedern ausgiebig in Anspruch genommen.
Anette Schweiger (CDU) erkundigte sich nach der Bearbeitungsdauer eines Bauantrages (Fristen ergeben sich aus § 54 Landesbauordnung). Zwei weitere Nachfragen galten einer Kontrolle des zeitlich befristeten Durchfahrtsverbots in der Wilhelmstraße und einer Ersatzlösung für den Wegfall der öffentlichen Parkfläche in der „Wörschgasse“.
Sabine Petzold (Freie Wähler) informierte sich über den Sachstand einer Bauangelegenheit in der „Hockenheimer Straße“. Sie thematisierte ferner den Ausbau der Glasfaserverkabelung im Ort und beanstandete das Fehlen eines konkreten Ansprechpartners bei dem ausführenden Unternehmen Deutsche Glasfaser. Bürgermeister Stefan Weisbrod bestätigte in diesem Zusammenhang, dass eine Aktivierung des innerörtlichen Glasfasernetzes im kommenden Jahr zugesichert sei.
Lisa Dorn (Grüne) wollte wissen, ob denn die für den Durchgangsverkehr mit dem Schild „Anlieger frei“ gesperrte „Speyerer Straße“ für Fahrradfahrer frei befahrbar ist. Um eine rechtliche Klärung will sich das Ordnungsamt kümmern. Heinrich Dorn (SPD) sprach sich dafür aus, das im vorderen Teil der Speyerer Straße ohnehin meist missachtete  Verkehrsschild ersatzlos zu entfernen und zugleich den dortigen, öffentlichen Parkplatz auf das ganze Grundstück auszuweiten. 
Peter Schell (FDP) interessierte sich für den Inhalt des technischen Gutachtens, das zum baulichen Zustand des Dorfgemeinschaftshauses in der Hauptstraße 1 erstellt wurde. Es soll demnächst im Gemeinderat erörtert werden. Schell hielt es zudem für angemessen, die Folgen der Energiekostenentwicklung auf die Gemeindefinanzen zu betrachten. Das werde im Verlauf der Haushaltsberatungen geschehen, sicherte Bürgermeister Stefan Weisbrod zu. (jd)
 
Fotos: jd (4), AH (1), Gemeinde (1)

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