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Öffentliche Sitzung des Technischen Ausschusses am 30. September 2021

[Online seit 04.10.2021]

Nach einer zweimonatigen Auszeit hat auch der Technische Ausschuss wieder seine Arbeit aufgenommen. Eine ganze Anzahl von Bauvorhaben wartete auf eine kommunale Stellungnahme. Dazu gab es jede Menge Informationen zum Fortschritt kommunaler Projekte.
 
Nicht immer einfach und komplikationslos
 
Meist sind die im vereinfachten Verfahren beantragten Bauvorhaben komplikationslos. Sie sind nur bei bestimmten Bauvorhaben einschlägig, erfordern nur einen reduzierten Prüfungsumfang und das Genehmigungsverfahren ist auf maximal einen Monat begrenzt. Diese Vorgaben erfüllt der geplante Dachausbau mit –sanierung in der Beethovenstraße 10. Art und Maß der baulichen Nutzung, sowie die geplante Gaubenbreite fügen sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Das vom Technischen Ausschuss zu erklärende Einvernehmen war daher in diesem Fall Formsache.
Nicht ganz so reibungslos fiel die Beurteilung für das Bauvorhaben in der Speyerer Straße 39 aus. Das ehemalige Einfamilienhaus soll nach den Plänen eines Bauträgers dort abgerissen und durch eine Reihenhausgruppe mit fünf Einzelgebäuden ersetzt werden. Die zulässigen Obergrenzen bei Grund- und Geschossflächen werden zwar eingehalten. Dennoch war sich Bürgermeister Stefan Weisbrod mit dem Ratsgremium einig, dass eine Reihenhausgruppe mit minimalistischen Grundstücksgrößen nicht mit dem anzutreffenden Gebietscharakter konform geht. Als problematisch eingeschätzt wurden auch die Folgen für den Verkehr. Denn die Stellplätze im Verlauf der 29 Meter breiten Straßenfront  würden komplett über die Schubertstraße angefahren, was nahe der Kreuzung Speyerer-/Schubert-/Richard-Wagner-Straße ein erhöhtes Unfallrisiko  nach sich ziehe. Zudem müssten bei einer Verwirklichung des Bauprojektes vier parallel zur Schubertstraße angelegte, öffentliche Stellplätze entfallen. Das Ratsgremium nahm diese Bedenken zum Anlass, das beantragte Einvernehmen mit einem einstimmig gefassten Beschluss zu versagen. Eine Entscheidung, die ganz im Sinne eines Grundstücksnachbarn ausfiel, der schon zum Sitzungsauftakt erheblichen Bedenken formuliert hatte.
 

Diese Ortsansicht wird bald der Vergangenheit angehören. Ein Bauträger plant, das Wohnhaus Ecke Schubert-/Speyerer Straße abzureißen und das seither von viel Grün dominierte Areal mit Reihenhäusern zu bebauen.
Diese Ortsansicht wird bald der Vergangenheit angehören. Ein Bauträger plant, das Wohnhaus Ecke Schubert-/Speyerer Straße abzureißen und das seither von viel Grün dominierte Areal mit Reihenhäusern zu bebauen.

Wintergarten nachträglich erlaubt
 
Zum Guten gewendet hat sich die Situation für einen Bauherrn in der Bürgermeister-Kief-Straße 48.Er darf für seinen schon vor Jahren errichteten Wintergarten doch noch eine nachträgliche, baurechtliche Legalisierung erwarten. Noch Mitte 2019 war das kommunale Einvernehmen versagt worden. Jetzt wurde eine Dispens von den planungsrechtlichen Vorgaben für möglich gehalten, weil die maximal zulässige Grundflächenzahl noch nicht ausgeschöpft ist, Terrassenüberdachung und außerhalb des Baufensters liegende Terrassenteile zurückgebaut werden. Notwendig wird zudem die Übernahme einer Flächenbaulast.
 
Ausnahme von der Veränderungssperre für den Gebäudeabriss
 
Art und Maß einer künftigen Bebauung des Grundstücks Ziegelstraße 16/Ecke Alte Friedhofstraße stehen noch nicht final fest. Denn der in Aufstellung befindliche Bebauungsplan hat längst noch keine Planungsreife erlangt. Noch vor der Sommerpause war deshalb vom Technischen Ausschuss das Einvernehmen für den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit sechs Wohneinheiten versagt worden. Ungeachtet der noch auszuräumenden Differenzen hat der Investor jetzt für den anstehenden Abriss des Gebäude-Altbestandes eine Ausnahme von den Vorgaben der Veränderungssperre beantragt. Sie wurde einstimmig erteilt.
Bürgermeister Stefan Weisbrod nutzte die Gelegenheit, auf eine Informationsveranstaltung für die Bewohner des dortigen Quartiers hinzuweisen, die am 14. Oktober in der Fritz-Mannherz-Mehrzweckhalle stattfinden soll. 
 

Für das Eckgrundstück Alte Friedhof-/Ziegelstraße ist die künftige Bebauung noch unklar. Fest steht ein voraus gehender Gebäudeabriss, der jetzt als Ausnahme von der Veränderungssperre erlaubt worden ist.
Für das Eckgrundstück Alte Friedhof-/Ziegelstraße ist die künftige Bebauung noch unklar. Fest steht ein voraus gehender Gebäudeabriss, der jetzt als Ausnahme von der Veränderungssperre erlaubt worden ist.

Befreiungsbeschluss auf modifizierte Pläne erstreckt
 
Am 24. Juni hatte der Technische Ausschuss mehrheitlich entschieden, dass ein Bauvorhaben am Mühlweg 8/1 mit einem um 46 Zentimeter über das Regelmaß hinausgehenden Sockel verwirklicht werden kann. Dem Befreiungsantrag hatte daraufhin die Baurechtsbehörde entsprochen. Die Genehmigung musste allerdings wegen fehlerhaft berechneter Abstandsflächen wieder zurück genommen werden. Die erneut eingereichten, modifizierten Pläne gehen von unveränderter Sockelhöhe aus. Es verringert sich aber die Geschosshöhe, womit das Wohnhaus nur noch 10,61 Meter hoch wird (zuvor 11,10 Meter). Bei identischer Sockelhöhe wurde das kommunale Einvernehmen bereits durch die Verwaltung wiederholt und ein nochmaliger Ratsbeschluss entbehrlich.
 
Baurechtsbehörde verfügt Rückbau
 
Am Ende eines langen Verfahrens und mehreren beteiligten Fachbehörden hat die Hockenheimer Baurechtsbehörde entschieden. Nach einer Information von Bürgermeister Stefan Weisbrod wurde einem Kartoffelanbaubetrieb die Genehmigung versagt, in östlicher Ortsrandlage Container aufzustellen und eine Überdachung zu errichten. Der zugleich verfügte Rückbau ist bis zum Jahresende umzusetzen. Er erstreckt sich auch auf die Schotterflächen.
 
Finaler Standort für stationäre Blitzersäule gesucht
 
Die bis an die Landesstraße 546 herangerückte Wohnbebauung ist bekanntermaßen einer unverhältnismäßig hohen Lärmbelastung ausgesetzt. Abhilfe verspricht sich die Gemeinde von einer stationären Blitzersäule, die dort noch im Spätherbst in Betrieb gehen soll. (wir berichteten). Auf Nachfrage aus dem Ratsgremium bestätigte Bürgermeister Stefan Weisbrod, dass Anschaffung und Aufbau der Säule auf etwa 51.000 Euro kommen werden und zu Lasten der Gemeindekasse gehen. Die Große Kreisstadt Hockenheim übernimmt die Kosten des Messeinschubs (57.000 Euro), den sie auch an anderen Standorten im Verwaltungsraum variabel einsetzen kann. Ob für die Geschwindigkeitsmessanlage noch ein Fahrzeugrückhaltesystem in Form von Leitplanken erforderlich werde, sei noch unklar, so Weisbrod. Verabredet sei, zu einem späteren Zeitpunkt zu prüfen, ob eine Beteiligung der Gemeinde an den Bußgeldeinnahmen in Frage komme.
Angesichts der nachgewiesenen Lärmintensität besteht fraktionsübergreifend und auch unter den Anwohnern Konsens über die Notwendigkeit einer Geschwindigkeitsmessanlage. Redebedarf löst aber nach wie vor die Standortfrage aus, so auch bei der jüngsten Sitzung des Technischen Ausschusses. „Wir werden keinen Standort finden, der allen Anwohnern genehm ist“, betonte Bürgermeister Stefan Weisbrod nicht zum ersten Mal. Da aber der Blitzer beide Fahrtrichtungen abdecke, werde man prüfen, ob die Messsäule noch etwas in Richtung Neulußheim verlagert werden könne. So werde es möglich, auch den in südlicher Richtung fahrenden Verkehr zu beeinflussen. Ein weiteres Heranrücken an den Verkehrskreisel sei wegen der Abstandsvorgaben (mindestens 150 Meter) allerdings nicht möglich. 
 

Verkehrsteilnehmer, die auf diesem Streckenabschnitt der L 546 unterwegs sind, erwartet ab dem Spätherbst eine Überraschung der unangenehmen Art in Form einer Blitzersäule.
Verkehrsteilnehmer, die auf diesem Streckenabschnitt der L 546 unterwegs sind, erwartet ab dem Spätherbst eine Überraschung der unangenehmen Art in Form einer Blitzersäule.

Anlage des Jugendplatzes über die Wintermonate
 
Einer weiteren Mitteilung von Bürgermeister Stefan Weisbrod konnte entnommen werden, dass der vom Gemeinderat im Oktober 2020 beschlossene Jugendplatz nördlich der Schiller-Schule demnächst angegangen werden soll. Die Ausführung eines ersten Bauabschnittes sei im Verlauf der Wintermonate vorgesehen. Er beansprucht mit etwa 90.000 Euro einen deutlich höheren Betrag als bisher vorgesehen (55.000 Euro). Auf Wunsch der Jugendlichen und Jugendbetreuer des Postillion e.V. sei die Ursprungsplanung erst kürzlich optimiert worden, begründet Stefan Weisbrod den Mehraufwand. Berücksichtigt seien beispielsweise mehr Sitzmöglichkeiten, eine feste, durchgehende Holzbank unter der Überdachung und die Anlage von Fahrradabstellplätzen, aber auch ein auskömmliches WLAN, Schatten spendende Bäume und eine ausreichende Beleuchtung. Auf dem Wunschzettel der Jugendlichen steht auch eine Graffitiwand. Noch offen sind die Ausgestaltung der Grillstelle und die Frage, ob ein eigenes WC notwendig ist. „An unserem Kostenrahmen für das Gesamtprojekt von 161.000 Euro wollen wir unverändert festhalten“, versicherte Weisbrod dem Ratsgremium. Ein zweiter Bauabschnitt werde sich voraussichtlich 2023/24 anschließen.
 
Wasserzufluss zum Kriegbach temporär erhöht
 
Schon seit Wochen stehen die Niedrigwassersituation und ein abschnittsweises Trockenfallen des Kriegbachs im öffentlichen Fokus, ringen Landesbetrieb Gewässer (LBG), BUND und Gemeinden um wirksame und vor allem schnell umsetzbare Lösungen. Über eine mittlerweile auf den Weg gebrachte Interimslösung unterrichtete Bürgermeister Stefan Weisbrod das Ratsgremium.
Das von einem Ingenieurbüro erarbeitete und am 24. September im temporären Probebetrieb versuchsweise umgesetzte Konzept, erlaubt eine Neuaufteilung des Kraichbachwassers.  Das gelingt mit einem sukzessiven Herunterfahren des Schützes am Kraichbach direkt unterhalb des Schneidmühlwehrs. Der dadurch erzeugte Rückstau im Kraichbach erhöht den Zufluss in den Kriegbach über die Fischtreppe. Wegen des aktuell sehr geringen Abflusses am Kraichbach von 510 Litern pro Sekunde am Pegel Ubstadt-Weiher muss nach Aussagen der LBG die ausgeleitete Wassermenge auf das unbedingt erforderliche Maß begrenzt bleiben. Für Dienstag, 05. Oktober sind Vertreterinnen und Vertreter aller betroffenen Kommunen, des BUND, der ortsansässigen Angelvereine sowie der zuständigen Unteren Wasserbehörden in den Bürgersaal der Gemeinde Altlußheim zu einem Informationsaustausch eingeladen.
„Bis wir mit einer nachhaltigen Lösung rechnen können, wird noch einige Zeit vergehen“, erwartet Bürgermeister Stefan Weisbrod. Dazu wären noch zahlreiche weitere Untersuchungen und Abstimmungsprozesse erforderlich.
 

Das Schneidmühlwehr bei Ubstadt-Weiher ist Dreh- und Angelpunkt der neu zu regelnden Wasserzufuhr zum Kriegbach. 
Foto: Dieter Rösch
Das Schneidmühlwehr bei Ubstadt-Weiher ist Dreh- und Angelpunkt der neu zu regelnden Wasserzufuhr zum Kriegbach.
Foto: Dieter Rösch

Nur wenige Anfragen aus dem Ratsgremium
 
Auf wenige Themen beschränkt blieben die Anfragen der Ratsmitglieder. Simon Schell (Grüne) erkundigte sich nach dem Vollzug einer baupolizeilich verfügten Räumung eines Grundstücks am Fröschauweg. Eine Nachfrage von Agnés Thuault-Pfahler (CDU) beschäftigte sich mit Haftungsfragen auf dem Spielplatz in der Wörschgasse. Heinrich Dorn (SPD) regte für den Lärmschutzwall an der Landesstraße 546 einen Pflegeschnitt an. Er setzte sich zudem dafür ein, dass auf dem Friedhof künftig an den Grabstätten ein Rednerpult für die Geistlichen aufgestellt wird. (jd)

Fotos: jd

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