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Gemeinderatsberichte lesen

Öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 29. März 2021

[Online seit 06.04.2021]


Der nunmehr dritten Corona-Infektionswelle zum Trotz, traf sich der Gemeinderat zu Beginn der Osterwoche in der Schulaula zu einer weiteren öffentlichen Präsenzsitzung . Die Leitung hatte Bürgermeister Stefan Weisbrod inne, der am Sonntag vor acht Tagen mit einem beeindruckenden Bürgervotum in seinem Amt bestätigt wurde. „Selbstverständlich hat die Feuerwehr nicht den traditionellen Bürgermeisterbaum vergessen“, stellte Weisbrod in Anwesenheit des Kommandanten Markus Piperno und seinem Vorgänger Mike Supper fest. Wegen der Pandemielage könne er aber wohl erst im Frühsommer im Kontext mit dem offiziellen Antritt seiner zweiten Amtsperiode aufgestellt werden.

Landratsamt ordnet Boden- und Grundwasseruntersuchung an

Das Landratsamt macht Ernst. Mit einer am 19. Februar erlassenen, sofort vollziehbaren Grundverfügung, ordnet das dortige Kommunalrechtsamt an, die bei der Bekämpfung des Eisel-Großbrandes entstandene PFC-Boden- und Grundwasserkontamination im Wege der Ersatzvornahme untersuchen und eine Gefährdungsabschätzung vornehmen zu lassen. Einer schon im Dezember vorausgehenden Androhung des Wasserrechtsamtes hatte die Gemeinde widersprochen und eine fehlerhafte Ermessensausübung bei der so genannten „Störerauswahl“ reklamiert. (Wir berichteten in den „Reilinger Nachrichten“ am 04. Februar).

Der Schaummitteleinsatz bei der Eisel-Brandkatastrophe im Jahr 2008 hat zu schädlichen Grundwassereinträgen geführt.
Der Schaummitteleinsatz bei der Eisel-Brandkatastrophe im Jahr 2008 hat zu schädlichen Grundwassereinträgen geführt.

Auch gegen die jetzige Grundverfügung hatte Bürgermeister Stefan Weisbrod bereits am 10. März fristwahrend Rechtsmittel eingelegt, davon aber den angeordneten Sofortvollzug ausgenommen. „Wir haben ein großes Interesse daran, dass der Umweltschaden alsbald und zügig behoben wird“, stellte Weisbrod mit Nachdruck fest. Aber die Gemeinde sei schon seit Jahren der falsche Adressat bei der vorgenommenen “Störerauswahl“. Denn auch Kreis- und Landesbrandmeister hätten zeitweise die Einsatzleitung inne gehabt und seien somit ebenfalls als „Verhaltensstörer“ anzusehen, so die Ansicht von Bürgermeister Stefan Weisbrod. Zudem stufe ein erstelltes Gutachten den damaligen Schaummitteleinsatz als vertretbar ein. Letztendlich sei die Gemeinde aber auch aus finanziellen Gründen nicht in der Lage, die angeordneten, auf etwa 300.000 Euro veranschlagten Untersuchungen durchführen zu lassen. Die eigentliche Sanierung des Grundwassers selbst dürfte einen Millionenaufwand verursachen.
Der Gemeinderat bestätigte einhellig das juristische Vorgehen, das auch dazu dient, die Grundverfügung durch das Regierungspräsidium Karlsruhe als zweite Instanz überprüfen zu lassen.
Das weitere Procedere sieht vor, dass der Rhein-Neckar-Kreis nach ergebnislosem Fristablauf Ende des Monats März einen Leistungsbescheid für die Kostenvorstreckung der Ersatzvornahme erlässt. Hierzu bestimmt das Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz (LVwVG), dass Geldleistungen gegen unter Aufsicht des Landes stehende Körperschaften des öffentlichen Rechts nur vollstreckt werden dürfen, soweit diese durch die Beitreibung nicht in der Erfüllung ihrer Aufgaben wesentlich beeinträchtigt werden. Das Kommunalrechtsamt wird zu entscheiden haben, ob die Gemeinde bei ihrer derzeitigen wirtschaftlichen Situation den Kostenersatz leisten kann. Falls dies zu verneinen ist, kann sich der Landkreis seine Auslagen vom Land erstatten lassen.

Hauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr ausnahmsweise auch in digitaler Form möglich
 
Mit einer ersten Änderung der Feuerwehrsatzung hat der Gemeinderat einstimmig den rechtlichen Weg geebnet, dass in bestimmten Ausnahmefällen auch Hauptversammlungen der Freiwilligen Feuerwehr in digitaler Form abgehalten werden dürfen. Die Satzungsänderung geht auf eine Initiative des Landesfeuerwehrverbandes Baden-Württemberg zurück und ist eine unmittelbare Folge der aktuellen Pandemieentwicklung.
Mit dem Satzungsbeschluss wird es möglich, bei Vorliegen schwerwiegender Gründe ausnahmsweise vom Grundsatz der Präsenzveranstaltung abzuweichen. Erlaubt ist es, in diesen besonderen Fällen die Hauptversammlung bis maximal ein Jahr zu verschieben oder aber in digitaler Form abzuhalten. Die Satzungsänderung beinhaltet zudem alternative Formate zur Durchführung von Wahlen und Abstimmungen. Hierüber entscheidet letztlich der Bürgermeister nach Anhörung des Feuerwehrausschusses.

Die Satzungsänderung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Sie ist im Wortlaut in den „Reilinger Nachrichten“ vom 08. April nachzulesen.
 

Benutzungsgebühren für Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte angehoben
 
Die letztmals vor drei Jahren kalkulierten Benutzungsgebühren für die Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte decken die anfallenden Kosten und Aufwendungen nicht mehr. Im laufenden Haushaltsjahr rechnet die Gemeinde mit einer Unterdeckung von rund 26.000 Euro für die Unterkunft „Schlossmühle 3“ und von knapp 84.000 Euro für die Unterkunft am „Alten Rottweg 5-7“.
Eine von der Kämmerei durchgeführte Neukalkulation hat für das Anwesen „Schlossmühle 3“, das bis zu neun Personen aufnehmen kann, eine kostendeckende Gebühr von 443,07 Euro (bisher 397,77 Euro) pro Person und Monat ermittelt. Im Objekt „Alter Rottweg 5-7“ orientiert sich die Gebührenkalkulation an der Anzahl der 46 Ein-Zimmer-Wohnungen und ergibt einen Betrag von 532,27 Euro je Wohnung (bisher 401,38 Euro).
Die auf einen glatten Eurobetrag abgerundeten, neuen Gebührensätze wurden vom Gemeinderat einstimmig bestätigt. Die erlassene Änderungssatzung tritt zum 01. Mai in Kraft und ist im Wortlaut in den „Reilinger Nachrichten“ am 09. April veröffentlicht.

„Es handelt sich hier um eine öffentlich-rechtliche Gebühr und keineswegs um eine Miete“, machte Bürgermeister Stefan Weisbrod den juristischen Unterschied im Beratungsverlauf deutlich. Die Bewohner würden in aller Regel in diese Liegenschaften eingewiesen. Das Ordnungsamt des Rhein-Neckar-Kreises habe bereits signalisiert, die neuen Gebührensätze zu refinanzieren, so Weisbrod.
Ergänzende Informationen über das eine oder andere rechtliche und kalkulatorische Detail erhielten Sabine Petzold (Freie Wähler) und Jens Pflaum (FDP) auf Nachfrage. Bei der Gelegenheit war zu erfahren, dass die Liegenschaft Schlossmühle 3 von der Gemeinde bis Ende 2022 angemietet ist und das vom Rhein-Neckar-Kreis ehemals als Flüchtlingsunterkunft genutzte frühere STAS-Gebäude aktuell leer steht.

Die Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkunft am
Die Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkunft am "Alten Rottweg 5-7" verfügt über 46 Ein-Zimmer-Wohnungen.

Zuschüsse von Bund und Land fördern kommunale Projekte
 
Über den Umfang des kommunalen „Foundraising“, der Inanspruchnahme öffentlicher Fördermittel, informierte eine dem Gemeinderat zur Verfügung gestellte Übersicht. Gelistet waren zwei Dutzend aktuelle Projekte, für die staatliche Zuwendungen aus Bund und Land mit einem Volumen von 5,5 Mio Euro beansprucht oder bereits ausgezahlt wurden.
Auf Ratsnachfragen (Sabine Petzold, Freie Wähler, Barbara Vogel, CDU) gab Kämmerer Christian Bickle erläuternde Hinweise zur Darstellung, aber auch zur variablen Förderquote, die von diversen Faktoren, wie Steuerkraft und Gebührenbelastung abhängig ist.

Lobenswerte Aktivitäten des Elternbeirats der KiTa „Haus der kleinen Hasen“
 
Mit einem an die Verwaltung und Gemeinderat gerichteten Schreiben bedankte sich der Elternbeirat der KiTa „Haus der kleinen Hasen“  für den konstruktiven Dialog zur Personalsituation und die zusätzlichen finanziellen Anstrengungen. Zugleich bekräftigt der Beirat, sich weiter zu engagieren und den Kindergarten aktiv unterstützen zu wollen. Die Erlöse einer erfolgreichen „Schaumkuss-to-go“  hätten es beispielsweise ermöglicht, für rund 1.000 Euro einen 14-teiligen Set von Schaumstoffbausteinen und eine Pferdeschaukel für den Turnraum anzuschaffen. Über einen Unternehmensaufruf habe zudem erst kürzlich Spielzeug und Bastelmaterial im Wert von über 1.000 Euro gespendet werden können. 
Bürgermeister Stefan Weisbrod bedankte sich ausdrücklich bei dem Kuratorium, vertreten durch die beiden zur Ratssitzung anwesenden Vorsitzenden Lena Stadtler und Christoph Bäcker. Dank diverser Initiativen sei es gelungen, die pädagogische Arbeit der kommunalen Betreuungseinrichtung tatkräftig zu unterstützen und gemeinsam mit der Gemeinde die bei einer neuen Einrichtung herausfordernde Anlaufphase zu überwinden. „Unsere Kindertageseinrichtung hat eine gute Reputation verdient“, stellte Stefan Weisbrod fest.

Für den Gemeinderat war es deshalb keine Frage, eine Kostenzusage von 500 Euro für die Anschaffung und Montage einer Trägerschiene für Spielgeräte zu geben. Gerne greife man auch den Vorschlag auf, so der Bürgermeister, den schönen Brauch fest zu etablieren und die Kinder mit einem Turnbeutel, bedruckt mit dem Gemeindewappen, zu erfreuen. Ideengeber für diesen schönen Brauch sei Übrigens Ratsmitglied Charly Weibel (SPD) gewesen, erinnerte Weisbrod.

Der Elternbeirat der KiTa
Der Elternbeirat der KiTa "Haus der kleinen Hasen" v.l. Melanie Rosa-Preto, Sarah Ebner, Nicole Schäfer, Annalena Wall, Elisa Rehberger, Eric Wesenberger, Lena Stadtler, KiTa-Leiterin Lisa Laag, Julia Hauser und Christoph Bäcker.

Corona-„Popeltest“ an der Schiller-Schule
 
Seit Wochen wird die Lehrerschaft an der Friedrich-von-Schiller-Gemeinschaftsschule regelmäßig auf Corona getestet. Nach den Osterferien sollen auch für die Schülerinnen und Schüler geeignete PoC-Antigen-Selbsttests („Popeltest“) zur Verfügung stehen. Die bereits angeschafften Testkits konnte Bürgermeister Stefan Weisbrod jetzt dem Ratsgremium vorstellen. Die Laientests kommen die Gemeinde auf 4,95 Euro pro Stück. Eine Kostenregelung mit dem Land stehe allerdings noch aus, so Weisbrod. Leider könne die Ärzteschaft die Testung nicht mehr übernehmen, so der Bürgermeister, zumal die Kosten von der Kassenärztlichen Vereinigung nicht mehr erstattet werden. Die Gemeinde strebe daher eine Kooperation mit den örtlichen Apotheken an. (jd)
 
Fotos: jd (1), Gemeinde (1), privat (1)

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