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Öffentliche Sitzung des Technischen Ausschusses am 07. Mai 2020

[Online seit 11.05.2020]

 
Zum Sitzungsalltag in Corona-Zeiten zurück gefunden hat jetzt auch der Technische Ausschuss. Er tagte nach einer mehr als zweimonatigen Zwangspause am Donnerstagabend ausnahmsweise in der Aula der Schiller-Schule, wo die Gefahr einer Virus-Infektion am besten unterbunden werden kann. Auf der Tagesordnung standen ausschließlich Bauprojekte, vorwiegend im Innen-, aber auch im Außenbereich. Auf der Besucherebene gab es reichlich Platz für die wenigen Zaungäste, die problemlos die Abstandsvorgaben einhalten konnten.
 
Einfamilienhaus nur in offener Bauweise
 
Auf dem ehemaligen gewerblich genutzten Gelände in der „Sauerbruchstraße 1“ ist die im Kenntnisgabeverfahren angezeigte Nachfolgebebauung in Form von zwei Doppelhäusern bereits angelaufen. Probleme bereitet noch das vorgelagerte Einzelhaus. Es soll nach den Vorstellungen des Bauträgers direkt an die westliche Grundstücksgrenze anschließen, wobei die Abschlusswand als Brandwand ausgebildet und begrünt werden soll. Dem steht aber die im Bebauungsplan vorgegebene offene Bauweise entgegen. Der Technische Ausschuss sah hier keinen zwingenden Grund, dem Befreiungsantrag stattzugeben und versagte dazu bei drei Gegenstimmen das erforderliche Einvernehmen.

Sieben Wohnungen auf einen Streich
 
Dem Technischen Ausschuss waren die Pläne der KWG Reilingen mbH bereits aus der Gesellschafterversammlung bekannt, auf den Grundstücken Graf-Zeppelin-Straße 1 und 3 ein Mehrfamilienhaus im Auftrag der Gemeinde zu errichten. Dazu muss vorab der vorhandene, überalterte Baubestand abgerissen werden. Im Rahmen des eingeleiteten Genehmigungsverfahrens hatte das Ratsgremium zu bestätigen, dass die vom Baugesetzbuch für den Innenbereich geforderten Rahmenbedingungen als erfüllt angesehen werden können.
Die Wohneinheiten, sieben an der Zahl, verfügen über eine Wohnfläche von 37,06 bis 96,99 Quadratmeter. Im Erd- und Dachgeschoss befinden sich zwei, im Obergeschoss drei Wohneinheiten. Die Firsthöhe für das Wohngebäude liegt bei 11,75 Meter, die Traufhöhe bei 6,75 Meter. Aus der sogenannten Straßenabwicklung lässt sich eine sich einfügende, harmonisch abgestufte Höhenentwicklung der Gebäude erkennen.  Der Neubau soll teilunterkellert sein. Rückwärtig angeordnet finden sich 14 Fahrradabstellplätze, sowie ein Kinder-Spielplatz. Anstelle der abzubrechenden fünf Garagen werden acht Stellplätze angelegt.
Über das zu erteilende, positive Einvernehmen waren sich die Gemeinderäte einig. Erinnert wurde an den Wunsch der Feuerwehr, im rückwärtigen Geländeteil eine kleinere Übungsfläche für die Jugend zu reservieren. 

Im Juni sollen die Gebäude in der Graf-Zeppelin-Straße 1 und 3 abgerissen werden und dem Neubau eines Mehrfamilienhauses Platz machen.
Im Juni sollen die Gebäude in der Graf-Zeppelin-Straße 1 und 3 abgerissen werden und dem Neubau eines Mehrfamilienhauses Platz machen.

Keine landwirtschaftlichen Lagerflächen in Ortsrandnähe
 
Mit baurechtlich genehmigungspflichtigen Veränderungen im Außenbereich hat ein Landwirt den Technischen Ausschuss vor vollendete Tatsachen gestellt. Auf einem am „Kleinen Hertenweg“ gelegenen Ackergrundstück wurden etwa 300 von insgesamt 4.400 Quadratmeter Grund als Lagerfläche geschottert. Neben einem überdachten Container für landwirtschaftliche Produkte sind auf dem Gelände zudem Unterstände  für landwirtschaftliche Maschinen und Geräte  vorzufinden. Begonnen hatten die Veränderungen schon 2018 mit einem Kühlcontainer, der noch vorübergehend von der Baurechtsbehörde geduldet war, da er zur erlaubten Lagerung landwirtschaftlicher Erzeugnisse diente.
Dem Bauherrenwunsch auf nachträgliche Legalisierung räumte der Technische Ausschuss keine Erfolgsaussichten ein und lehnte die beantragte Umnutzung der landwirtschaftlichen Ackerflächen bei einer Gegenstimme und zwei Enthaltungen ab. Weder könne die Erschließung über die reine Wohnstraße als gesichert angesehen werden, noch sei ein landwirtschaftlicher Betrieb mit der räumlichen Nähe zur  Wohnbebauung, Kindertagesstätten und Pflegeheim vereinbar.
Vorausgehend stellte Bürgermeister Stefan Weisbrod eine Privilegierung des landwirtschaftlichen Betriebes nicht in Frage, wohl aber den jetzigen Standort einer heute schon zu klein geratenen landwirtschaftlichen Hofstelle. Die fehlende Erschließung und die sensible Situation im Umfeld lasse an dieser Stelle einen Anbaubetrieb für Kartoffeln mit 110 Hektar nicht zu. An der Versagung des planungsrechtlichen Einvernehmens führe deshalb kein Weg vorbei. Anerkennend lobte er ausdrücklich das Engagement und den Fleiß des Junglandwirts. Mit dem Technischen Ausschuss war sich der Bürgermeister deshalb einig, die Suche nach einem alternativen Betriebsstandort zu unterstützen.


Außenwandbegrenzung 22 Zentimeter höher als erlaubt
 
Erleichtert sein wird der Eigentümer des Anwesens „Am Feldrain 8“. Sein Befreiungsantrag erhielt wegen angenommener Geringfügigkeit das erforderliche kommunale Einvernehmen. Die oberste Außenwandbegrenzung fällt an seinem Wohnhausneubau um 22 Zentimeter höher als erlaubt (maximal 6,70 Meter) aus. Sie soll nämlich nicht wie ursprünglich im Kenntnisgabeverfahren angezeigt, mit einem offenen Geländer abschließen, sondern komplett gemauert sein.
 
Gartenpool überschreitet zulässige Grundfläche
 
Ein dem Grunde nach mit knapp 25 Quadratmeter verfahrensfreier Außenpool auf dem Anwesen Sandblattweg 14 muss dennoch ein Genehmigungsverfahren durchlaufen. Denn die bei einer Grundstücksgröße von gerade mal 265 Quadratmeter war die zulässige überbaubare Grundfläche schnell ausgereizt. Aber wegen zehn Quadratmeter Überschreitung wollte der Technische Ausschuss nicht viel Aufhebens machen und ließ den Befreiungsantrag analog zu vergleichbaren Fällen zustimmend passieren.
 
Zu bauordnungsrechtlichen Vorgängen angehört
 
Bei zwei bauordnungsrechtlichen Vorgängen war lediglich eine Stellungnahme des Technischen Ausschusses erforderlich. Das letzte Wort hat hier die alleine zuständige Baurechtsbehörde. Auf ein Veto verzichtet wurde sowohl bei der Einfriedigung eines Grundstücks „Am Feldrain 16“ mit einer 40 Zentimeter hohen Stützmauer plus einem 1,20 Meter hohen Doppelstabmattenzaun, als auch bei einem auf 28 Grad reduzierten Neigungswinkel bei einemstandardisierten Fertighausdach am „Mühlweg 8“.
 
Einvernehmen per Eilentscheidung des Bürgermeisters
 
Wegen drohendem Fristablauf hatte Bürgermeister Stefan Weisbrod schon im Verlauf der längeren Sitzungspause mehrere Bauanträge im Wege einer Eilentscheidung mit dem gemeindlichen Einvernehmen versehen. Konkret ging es dabei um den Umbau eines Lagergebäudes in ein Wohnhaus in der „Hockenheimer Straße 76“, sowie um einen Zaun auf den Grundstücken „Am Feldrain 33“ und „Mezzagoring 19“.
 
Nachfragen aus dem Ratsgremium
 
Geschätzt ist die dem Gemeinderat am Schluss der Sitzung eingeräumte Möglichkeit, ungezwungen diverse Themen aufzugreifen. Sabine Petzold (Freie Wähler) regte an, die Basketballkörbe auf dem stillgelegten Bolzplatz an der verlängerten „Haydnallee“ zu sichern. Zugleich monierte sie das uneinsichtige Verhalten einzelner Verkehrsteilnehmer, die am Anschluss „Haupt-/Speyerer Straße“ ihre Fahrzeuge sogar auf dem Gehweg parken. Fraktionskollege Peter Geng sprach sich gegen eine Verharmlosung von Rücksichtslosigkeit und Missachtung von Regeln aus, die allein mit wirtschaftlichen Interessenslagen nicht zu entschuldigen seien.
Carolin Hoffmann (Grüne) interessierte sich für den vorübergehend angelegten Behelfsparkplatz am Ende der „Hildastraße“, dem Rückbau einer gewerblich genutzten Fläche in der „Fröschau“, sowie das Abstellen von LKW im Zufahrtsbereich eines Möbelhauses. An die umstrittene nördliche Zufahrt über den Häckselplatz zum Baugebiet „Herten II“ erinnerte Heinrich Dorn (SPD). Mit den Beschwerdeführern war Bürgermeister Stefan Weisbrod so verblieben, dass zunächst die Öffnung der „Hockenheimer Straße“ abgewartet werden soll.
Anette Schweiger (CDU) regte an, die Fahrpläne an den Bushaltestellen lesbarer zu gestalten und die Einführung eines elektronischen Leitsystems, wie in der Nachbargemeinde St.Leon-Rot bereits umgesetzt, zu prüfen. (jd)
 
Foto: jd

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