Seite drucken
Spargelgemeinde Reilingen (Druckversion)

Ortsgeschichte

Wir berichten

Wer galt im Dritten Reich als "Volljude", "Halbjude", "Vierteljude"?

[Online seit 18.03.2013]

Als ich kürzlich im Gemeindearchiv wegen des ursprünglichen Namens der "Gartenstraße" verschiedene Akten durchlas, stellte ich ein Schreiben fest, in welchem man anlässlich der Baulandumlegung von einer "Volljüdin" schrieb, welche wohl um mehr Geld zu erzielen, ihr Ackerland nicht hergeben wollte. 
Nun machte ich mich kundig, wer als Jude galt. (Quelle IWA, Ich weiß alles. Ein Nachschlagbuch der deutschen Hausfrau,  Lux Verlag München 1937): Nach dem Gesetz ist Jude, wer von mindestens drei der Rasse nach volljüdischen Großelternteilen abstammt. Als Jude gilt ferner ein Mischling, der zwar nur zwei volljüdische Großelternteile hat, aber am 15. September 1935 der jüdischen Religionsgemeinschaft angehörte oder danach in sie aufgenommen wird, mit einem Juden verheiratet war oder später einen solchen heiratet; ferner wer aus einer nach dem 15. September 1935 geschlossenen Ehe oder aus einem außerehelichen Verkehr mit einem Juden stammt und nach dem 31. Juli 1936 außerehelich geboren wird. Die übrigen gelten als Nichtjuden.  


Mischlinge, die einen kleineren Bruchteil als ein Viertel  jüdischen Bluteinschlags haben (Achteljuden, Sechzehnteljuden) gelten als deutschblütige Menschen. Sie werden also dem Gesetz nach nicht als Mischlinge behandelt.
Die Eheschließung zwischen deutschblütigen Menschen und Juden ist verboten und strafbar. ( Die Ehe gilt als nicht geschlossen.) Außerehelicher Verkehr  zwischen Juden und Deutschen ist verboten. Juden dürfen nicht die Reichsfarben zeigen und die deutsche Flagge hissen. Sie können nicht Beamter, Notar usw. sein, können regelmäßig nicht ins aktive Heer und den Arbeitsdienst eintreten, keine politischen Rechte ausüben (nicht wählen). In einem jüdischen Haushalt dürfen weibliche  Staatsangehörige vor vollendetem 45. Lebensjahr nicht beschäftigt werden. Jüdisch ist ein Haushalt, wenn ein jüdischer Mann (über 16 Jahre) Haushaltsvorstand ist oder der Hausgemeinschaft angehört. Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschriften werden bestraft. 


Mit einem "Ariernachweis" (Geburtsbestätigung über die Pfarrämter) musste man sich bei Bewerbungen die "Deutschblütigkeit" bescheinigen lassen. Im Rassenunterricht wurde Aufklärungsarbeit betrieben. Hier einen Auszug aus einem solchen Buch: Max Eichler, Du bist sofort im Bilde, lebendig anschauliches Reichsbürgerhandbuch, Cramer´s Verlag ,Erfurt 1940
Philipp Bickle
 
 

http://www.reilingen.de//de/news/ortsgeschichte