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Das Werfen mit Schneebällen

[Online seit 02.01.2018]

Bild: Ludwig Richter ( 1803 - 1881): Der  Winter ist ein rechter Mann!
Bild: Ludwig Richter ( 1803 - 1881): Der Winter ist ein rechter Mann!

Wenn  es schneit, gibt es auch heute für Kinder keine größere Freude, als mit Schneebällen nach ihren Artgenossen zu werfen. Ist der Schnee aber vereist, kann es leicht zu Unfällen führen. Das  war schon immer so. Ein Gesetz der Stadt Heidelberg aus dem Jahre 1801 lässt die kleinen „Verbrecher“ in einem besonderen Licht erscheinen. Und das Vergehen wurde schwer geahndet.
„Es ist die beschwerende Anzeige geschehen, dass ein großer Theil der hiesigen Jugend die Ausgelassenheit so weit treibe ,mit Schneebällen zu werfen und die auf den Straßen fahrenden Schlitten zu verfolgen; da aber hierdurch nicht nur der Jugend selbst, sondern auch anderen auf der Straße gehenden Personen gar leicht Schaden zugefügt, und solcher Unfug durchaus nicht geduldet werden kann, so wird das Werfen mit Schneeballen und das Verfolgen der Schlitten und Schreien auf öffentlicher Straße nicht nur verboten, sondern auch den Aeltern (Eltern), ihre Kinder davon abzuhalten um so mehr eingeschärft, als diejenigen, welche über dem Werfen mit Schneeballen betreten werden, ohne Rücksicht des Standes ihrer Aeltern  durch die hinzu beauftragten Polizeidiener auf das Rathaus geführt, und öffentlich mit Ruthen oder Farrenziemerstreichen exemplarisch gezüchtigt werden sollen, Unfug aber nach bewandten Umständen an den Aeltern selbst geahndet werden wird. 
Heidelberg, 22. Dezember 1801            
In einem Buch über das Mannheimer Unikum, dem   „Blumenpeter“,  befindet sich auch eine Posse über das Schneeballwerfen. Beim Eifer des Schneeballenwerfens erwischte Peters Gegner einen gefrorenen „Pferdeapfel“ und feuerte ihn in Richtung von „Blumenpeter“.  Der hatte aber gerade den Mund auf, so dass  das Geschoss im Mundraum  landete. Da rief Peter verärgert: „ Der bleibt awwa drin, bis  d´Bolizei kummt!“
Philipp Bickle

Foto: Bickle
Foto: Bickle

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