[Online seit 26.05.2020]
Die Corona-Pause ist bald auch für Fitness-Freunde in Baden-Württemberg vorbei. Denn ab 2. Juni dürfen Fitnessstudios wieder öffnen - wenn auch unter Auflagen.
- Mindestens 1,5 Meter Abstand
- kein hochintensives Ausdauer-Training in geschlossenen Räumen
- Gruppen-Übungen (Aerobic etc.) mit maximal 10 Personen, aber nur, wenn mindestens 40 Quadratmeter zur Verfügung stehen
- Geräte-Training auf mindestens 10 Quadratmetern pro Gerät
- Alle Geräte müssen nach der Übung desinfiziert werden
- Toiletten dürfen zwar benutzt werden, falls der 1,5-Meter Abstand dort nicht eingehalten werden kann, dürfen sie nur einzeln betreten werden
- Daheim umziehen
- die Betreiber müssen für ausreichende Belüftung sorgen
Zudem müssen die Betreiber für jede Trainingseinheit einen Hygiene-Verantwortlichen benennen, der die Regeln durchsetzt und dafür sorgt, dass ausreichend Seife und Desinfektionsmittel bereitstehen
die Betreiber müssen Name, Trainingszeitraum und Kontakt-Informationen speichern (wer keine Angaben macht, darf nicht trainieren)
Weitere Infos finden Sie unter https://km-bw.de/,Lde/Startseite/Ablage+Einzelseiten+gemischte+Themen/Notverkuendung+Verordnung+des+KM+und+SM+ueber+Sportstaetten+gueltig+ab+2_+Juni