Die Gemeinde informiert
Bauhof hat etwas mehr Platz
[Online seit 08.01.2018]
Materiallager der Wasserversorgung Reilingen an die Stadtwerke Hockenheim übergeben
Seit 01. Januar 2018 erledigen die Stadtwerke Hockenheim die technische Betriebsführung für das Trinkwasserversorgungsnetz des Eigenbetriebs Wasserversorgung Reilingen. Anfang Januar 2018 übergab der Reilinger Bauhof sein Materiallager nach der letzten Inventur an die Stadtwerke Hockenheim. Bauhofleiter Ludwig Anweiler freut sich, dass er den Raum für andere Zwecke nutzen kann.
Hintergrund
Im Oktober 2017 hat der Gemeinderat entschieden, die Stadtwerke Hockenheim mit der technischen Betriebsführung für das Trinkwasserversorgungsnetz des Eigenbetriebs Wasserversorgung Reilingen zu beauftragen. Den Betriebsführungsvertrag haben Bürgermeister Stefan Weisbrod und Hockenheims Oberbürgermeister Dieter Gummer im Dezember 2017 unterzeichnet.
Die Stadtwerke Hockenheim verantworten daher seit 01. Januar 2018 Betrieb, Wartung und Bauunterhalt der Wasserversorgungsanlage samt dazugehörigen Hausanschlussleitungen in Reilingen.
Vertragspartner der Einwohnerinnen und Einwohner bleibt weiterhin die Gemeinde Reilingen. Rechnungsstellung und kaufmännische Betriebsführung erfolgen im Rechnungsamt der Gemeinde Reilingen. Die Anlageteile bleiben im Eigentum der Gemeinde Reilingen.
Der Vertrag mit den Stadtwerken Hockenheim sieht die regelmäßige Betriebsführung in allen technischen Fragen der Wasserversorgung, beispielsweise Wartung der Hydranten und Hausanschlussleitungen, vor.
Die Stadtwerke Hockenheim haben mit Thilo Weber den Mitarbeiter des Eigenbetriebs Wasserversorgung Reilingen übernommen.
Ihre Ansprechpartner seit dem 01. Januar 2018:
Technischer Kundendienst/
Zentrale Stadtwerke Hockenheim Tel.: 06205/28 55-514
24 Stunden –Störungsdienst Tel.: 06205/28 55-290
Handy: 0171/22 10 290
Verbrauchsabrechnung Tel.: 06205/952-125
Gemeindekasse Tel.: 06205/952-104
Beantragung von Neuanschlüssen
und Änderungen der Wasserhaus-
anschlüssen Tel.: 06205/952-107
Fotos: Gemeinde
Informationen zur Grundsteuerreform
Die Grundsteuer muss wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts bundesweit reformiert werden. Deshalb wird das Finanzamt die Grundstücke neu bewerten. Maßgebend hierfür sind die Verhältnisse zum 01. Januar 2022. Der ermittelte Grundsteuerwert wird ab dem 01. Januar 2025 verwendet, um die Grundsteuer neu zu bemessen.
Das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg hat die Grundstückseigentümer zur Abgabe einer sogenannten Feststellungserklärung bis zum 31. Oktober 2022 aufgefordert.
Mit nachstehend zum Download bereitgestellten Dokumenten informieren wir Sie über die Reform und das vorgesehene Verfahren.
Weitere Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie unter
Reilinger Flüchtlingshilfe
Auch in unserem Dorf wollen wir den Geflüchteten eine sichere Unterkunft anbieten. Damit diese Hilfe auch genau dort ankommt, wo sie tatsächlich gebraucht wird, wurde eine separate Homepage erstellt.
Alle Reilinger Bürgerinnen, Bürger und Firmen können sich hier über die Maßnahmen zur Unterstützung ukrainischer Flüchtlinge in unserer Gemeinde informieren.
Bitte helfen Sie mit !
Alle Informationen finden Sie unter:
http://ukraine.reilingen.net/