Gemeinde Reilingen

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Die Gemeinde informiert

Zuschüsse für private Bauvorhaben im Oberdorf

[Online seit 20.03.2017]

Baugrund wird mit Hilfe von öffentlichen Geldern baureif
Gerade im Ortskern ist es bei vielen älteren Anwesen dringend notwendig, die allgemeinen Wohnverhältnisse und die Gebäudesubstanz zu verbessern, eine nachhaltige Energieeinsparung zu ermöglichen sowie den Gebrauchswert von Wohnungen und Wohngebäuden zu erhöhen. Die Haus- und Grundstückseigentümer im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet sind dabei finanziell nicht auf sich allein gestellt. Das Instrumentarium der Ortskernsanierung fördert und unterstützt ihre Erneuerungspläne.
Das gilt auch für den vor zwei Jahren neu gebildeten Sanierungsschwerpunkt im Oberdorf. Mittlerweile konnten 13 Objekte erneuert oder geeignetes Gelände baureif gemacht werden. Der Förderrahmen liegt bei über 150.000 Euro, wobei erste Teilbeträge schon ausgezahlt werden konnten. Aus der Gemeindekasse steht ein Komplementäranteil von 40 Prozent zur Verfügung. Zwei Modernisierungs- sowie ein Neubauvorhaben konnten schon baulich abgeschlossen werden.
Einen pauschalierten Zuschuss von 80 Prozent haben sich beispielsweise auch Nicole Grüninger und ihr Lebenspartner Uwe Schäfer, beide momentan in Schwetzingen wohnhaft, gesichert. Sie sind seit August vergangenen Jahres stolze Eigentümer der Liegenschaft in der Friedrichstraße 1 in Reilingen. Dort wollen sie ein älteres, eineinhalbgeschossiges Häuschen abreißen lassen und durch einen maßstäblichen Neubau in klassischer Bauweise ersetzen. Die Kosten für das Abräumen des Baugrundes belaufen sich auf rund 26.000 Euro.
Kaufentscheidung maßgeblich beeinflusst
„Für uns ist die Fördermöglichkeit ein absoluter Glücksfall“, steht für Uwe Schäfer fest. „Und sie hat unsere Kaufentscheidung gerade für diese Immobilie maßgeblich mit beeinflusst“. Eine solche finanzielle Unterstützung steigere natürlich die Attraktivität für Eigenheimsuchende enorm. Auch für die optische Präsenz des Ortskerns sei das Förderprogramm von Vorteil. Denn das Straßenbild werde mit der Restauration oder Erneuerung der überalterten Bausubstanz aufgewertet und verschönert.
„Wir sind sehr glücklich über unsere Entscheidung und schon sehr gespannt auf die Bauphase sowie den Einzug in unser neues Eigenheim in Reilingen“, ergänzt Nicole Grüninger. Sie freue sich schon auf den Umzug, denn „für mich ist es eine Rückkehr in die alte Heimat“. Schließlich sei sie in der Spargelgemeinde aufgewachsen und auch ihre Familie wohne noch im Ort sowie der näheren Umgebung.
Wer kann Fördergelder beantragen?
Das Sanierungsgebiet umfasst ein abgegrenztes Areal im Oberdorf (Hauptstraße) inklusive zahlreicher Gebäude in der Speyerer Straße, Hildastraße und Bierkellergasse. Wer für sein Haus neue Fenster oder eine neue Heizung braucht, den Schall- und Wärmeschutz verbessern oder komplett sanieren will, kann ebenso Fördergelder erhalten, wie Besitzer, die überalterten Baubestand abräumen wollen. Reine Instandhaltungsmaßnahmen wie ein Farbanstrich der Fassade oder Neueindeckung eines Daches sind nicht zuwendungsfähig.
Für eine Modernisierung oder Instandsetzung werden die Zuschüsse pauschaliert. Die Höhe ist abhängig vom Grad der Sanierungsbedürftigkeit, des Gebäudealters und – zustandes sowie den städtebaulichen Zielsetzungen. In der Regel sind es 27 Prozent der förderfähigen Aufwendungen, maximal aber 30.000 Euro pro Objekt. Abbruch- und Entkernungsmaßnahmen sowie Vorhaben zur Baureifmachung von Grundstücken als Vorbereitung einer Neubebauung werden mit 80 bis 100 Prozent bezuschusst. Ein Baubeginn ist erst nach Vertragsabschluss förderfähig. Ein Rechtsanspruch auf Fördermittel besteht nicht. (jd)
An einer Förderung interessierte Hauseigentümer können sich bei Sanierungsbetreuer Norbert Geissel kostenlos und unverbindlich beraten lassen. Ihren Wunschtermin vereinbaren Sie bitte mit dem Ortsbauamt (Petra Brandenburger, Ruf 06205/952-253).
Foto: jd
Das Häuschen in der Friedrichstraße 1 wird demnächst abgerissen und durch einen maßstäblichen Neubau ersetzt
Das Häuschen in der Friedrichstraße 1 wird demnächst abgerissen und durch einen maßstäblichen Neubau ersetzt

Weitere Informationen

Informationen zur Grundsteuerreform

Die Grundsteuer muss wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts bundesweit reformiert werden. Deshalb wird das Finanzamt die Grundstücke neu bewerten. Maßgebend hierfür sind die Verhältnisse zum 01. Januar 2022. Der ermittelte Grundsteuerwert wird ab dem 01. Januar 2025 verwendet, um die Grundsteuer neu zu bemessen.

Das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg hat die Grundstückseigentümer zur Abgabe einer sogenannten Feststellungserklärung bis zum 31. Oktober 2022 aufgefordert.

Mit nachstehend zum Download bereitgestellten Dokumenten informieren wir Sie über die Reform und das vorgesehene Verfahren.

Weitere Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie unter

www.grundsteuer-bw.de oder www.steuerchatbot.de

Reilinger Flüchtlingshilfe

Auch in unserem Dorf wollen wir den Geflüchteten eine sichere Unterkunft anbieten. Damit diese Hilfe auch genau dort ankommt, wo sie tatsächlich gebraucht wird, wurde eine separate Homepage erstellt.

Alle Reilinger Bürgerinnen, Bürger und Firmen können sich hier über die Maßnahmen zur Unterstützung ukrainischer Flüchtlinge in unserer Gemeinde informieren.

Bitte helfen Sie mit !

Alle Informationen finden Sie unter:
http://ukraine.reilingen.net/

 

Archiv - Aus dem Rathaus

Hier können Sie Artikel aus den Jahren 2003 bis 2008 nachlesen.

Jahr 2003
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Jahr 2008