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Rohbau auf zwei Geschosse angewachsen

[Online seit 07.10.2019]

Zwei Geschosse sind bis Mitte September geschafft.
Zwei Geschosse sind bis Mitte September geschafft.

In nur vier Monaten den Schulanbau weit voran gebracht

Zum Schulbeginn werden sich die Schüler verwundert die Augen gerieben haben. Denn in den sechswöchigen Sommerferien hat der an der Westseite der  „Friedrich-von-Schiller-Gemeinschaftsschule“ errichtete Baukörper doch deutlich an Umfang zugenommen. Er ist bereits auf zwei Geschossebenen angewachsen. Die Untergeschossdecke konnte schon in der letzten Augustwoche betoniert werden. Bis Mitte September war es möglich, auch die Erdgeschossdecke fertig zu stellen.

Den Abschluss bildet das Obergeschoss, an dem gerade gearbeitet wird. Die Aufstockung  um eine dritte Etage war erst kurz vor Baubeginn veranlasst worden. Die nachträglich eingereichten Genehmigungsunterlagen hat die untere Baurechtsbehörde Anfang Juli genehmigt.

Der Deckenaufbau für die zweite Etage ist abgeschlossen.
Der Deckenaufbau für die zweite Etage ist abgeschlossen.

Verzicht auf massive Innenwände erlaubt mehr Flexibilität

Im Erdgeschoss und im noch folgenden Obergeschoss haben die Architekten komplett auf massive Innenwände verzichtet. Außer von den Außenwänden werden die Geschossdecken nur von wenigen Stützen getragen. Der Ausbau und die Raumteilungen erfolgen später mit Gipskartonständerwänden, die viel Flexibilität für zukünftige Veränderungen ermöglichen.

Tonnenweise Bewehrungsstahl verstärkt die zweite Geschossdecke und wird nach dem Einbau in die Schalung mit Beton vergossen.
Tonnenweise Bewehrungsstahl verstärkt die zweite Geschossdecke und wird nach dem Einbau in die Schalung mit Beton vergossen.

 

Viele neue Normen tragen heute zu den hohen Baukosten bei. So mussten beispielsweise alle Außenwände des Neubaus betoniert werden, um die statischen Auflagen zu erfüllen. Kostengünstigeres Mauerwerk hätte den gestiegenen Anforderungen an die Erdbebensicherheit nicht genügt.

Besonderes Augenmerk legen die Architekten derzeit auf den Anschluss des Neubaus an das Bestandsgebäude. Hier stellt sich die Situation in jedem Geschoss anders dar und es müssen in jedem Geschoss neue Lösungen gefunden werden. Im Obergeschoss war es erforderlich, die Bestandsfassade auszubauen und eine Zwischenlösung zur Abtrennung des Neubaus vom Altbau zu errichten. Schließlich sollen alle angrenzenden Klassenzimmer während der Bauarbeiten weiter genutzt werden können.

Der Anschluss an das Bestandsgebäude erfolgt mit größter Sorgfalt.
Der Anschluss an das Bestandsgebäude erfolgt mit größter Sorgfalt.

Metallfassade anstatt konventionellem Wärmedämmverbundsystem

Damit sich im Anschluss an den Rohbau nahtlos der Innenausbau anschließen kann, sind bereits eine ganze Anzahl von Ausbaugewerken in Auftrag gegeben worden, zuletzt am 23. September die öffentlich ausgeschriebenen Leichtmetallbauarbeiten. Die addierten Auftragssummen belaufen sich bislang auf überschlägig mehr als zwei Millionen Euro.

Derzeit beschäftigen sich die Architekten intensiv mit der Planung und Ausschreibung der Fassade. In Anlehnung an das Bestandsgebäude der Schule soll eine Metallfassade zur Ausführung kommen. Die Kosten dafür sind geringfügig höher als bei einem konventionellen Wärmedämmverbundsystem mit Außenputz. Auf lange Sicht ist es aber eine dauerhafte und wirtschaftliche Lösung, was sich auch am Beispiel der wartungsfreien Fassade des bestehenden Schulgebäudes gut nachvollziehen lässt.  (jd)

Fotos: jd

Die rote Rahmenschalung gewährleistet den sicheren Wandaufbau für das dritte und letzte Geschoss.
Die rote Rahmenschalung gewährleistet den sicheren Wandaufbau für das dritte und letzte Geschoss.

Weitere Informationen

Informationen zur Grundsteuerreform

Die Grundsteuer muss wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts bundesweit reformiert werden. Deshalb wird das Finanzamt die Grundstücke neu bewerten. Maßgebend hierfür sind die Verhältnisse zum 01. Januar 2022. Der ermittelte Grundsteuerwert wird ab dem 01. Januar 2025 verwendet, um die Grundsteuer neu zu bemessen.

Das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg hat die Grundstückseigentümer zur Abgabe einer sogenannten Feststellungserklärung bis zum 31. Oktober 2022 aufgefordert.

Mit nachstehend zum Download bereitgestellten Dokumenten informieren wir Sie über die Reform und das vorgesehene Verfahren.

Weitere Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie unter

www.grundsteuer-bw.de oder www.steuerchatbot.de

Reilinger Flüchtlingshilfe

Auch in unserem Dorf wollen wir den Geflüchteten eine sichere Unterkunft anbieten. Damit diese Hilfe auch genau dort ankommt, wo sie tatsächlich gebraucht wird, wurde eine separate Homepage erstellt.

Alle Reilinger Bürgerinnen, Bürger und Firmen können sich hier über die Maßnahmen zur Unterstützung ukrainischer Flüchtlinge in unserer Gemeinde informieren.

Bitte helfen Sie mit !

Alle Informationen finden Sie unter:
http://ukraine.reilingen.net/

 

Archiv - Aus dem Rathaus

Hier können Sie Artikel aus den Jahren 2003 bis 2008 nachlesen.

Jahr 2003
Jahr 2004
Jahr 2005
Jahr 2006
Jahr 2007
Jahr 2008