Gemeinde Reilingen

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Aktuelle Haushaltsdaten

Von 'Soll und Ist' zu 'Soll an Haben'

[Online seit 01.01.2012]

Doppik-Umstellung erfordert viel Geduld/Eröffnungsbilanz erst im Frühjahr 2012
129 Seiten umfasst das Gesetz zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts vom 04. Mai 2009, und auch begrifflich kommt die Neuerung „Doppik“ sperrig daher. Bis 2016 müssen alle Kommunen in Baden-Württemberg ihren Buchungsstil radikal umstellen, von der Verwaltungsbuchführung (Kameralistik) auf die ressourcenorientierte Darstellung in Form der doppelten Buchführung (Kommunale Dopik). Vergleichweise nur wenige Gemeinden haben mittlerweile diese Mammutaufgabe bewältigt. Der überwiegende Anteil der Landesgemeinden wartet verständlicherweise zunächst ab, wie die neue Landesregierung das zwischenzeitlich in Aussicht gestellte Wahlrecht zwischen Kameralistik und Doppik rechtlich fixieren wird.
Die Reilinger Verwaltung kann von dieser vermeintlichen Erleichterung nicht mehr profitieren. Für sie kommt ein eventuelles Wahlrecht zu spät. Sie hat bereits vor drei Jahren damit begonnen, ihre Strukturen zu verändern und sich auf das neue Haushaltsrecht einzustellen.
„Für uns gibt es keinen Weg zurück“, bestätigt deshalb Kämmerer Christian Bickle, der gemeinsam mit seinem Team an der Gesamtdarstellung des Konzerns Gemeinde Reilingen arbeitet, in der die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage abgebildet wird und ab 2018 auch die Eigenbetriebe der Gemeinde und die Kommunale Wohnungsbaugesellschaft Reilingen mbH mit einbezieht.
Bei dem sehr engen Zeitbudget und unveränderter Personalausstattung seien jedoch Verzögerungen nicht zu vermeiden, schildert Christian Bickle. Angesichts der gewaltigen Aufgabe werde deshalb der produktorientierte Haushalt für das Jahr 2012 wohl nur mit deutlicher Verspätung dem Gemeinderat vorgelegt werden können. „Vor März dürfte sich das realistischerweise nicht schaffen lassen“.
„Das kann für den Verwaltungsablauf und die anstehenden Investitionen nicht ganz unproblematisch sein“, ist sich Bickle bewusst. Dennoch gäbe es angesichts der zeitweise zu führenden haushalts- und finanzwirtschaftlichen Doppelstrukturen keine Alternative. Verwaltung und Gemeinderat müssten sich die Zeit nehmen, diesen Paradigmenwechsel in der kommunalen Haushaltsführung zu verkraften und die Vorteile der veränderten Darstellung der kommunalen Finanzen besser einzuordnen und einzuschätzen.
Die Vorgaben des Gemeindehaushaltsrechts sehen eigentlich vor, zum Beginn eines Haushaltsjahres eine gültige Haushaltssatzung vorzulegen.
Die Kommunale Doppik erfordert zusätzlich zu den Zahlungsvorgängen auch den nicht zahlungswirksamen Vermögensverzehr, insbesondere Abschreibungen und Rückstellungen. Dadurch werden der gesamte Ressourcenverbrauch und das gesamte Ressourcenaufkommen der kommunalen Haushaltswirtschaft sichtbar. Die Trennung von laufender Verwaltungstätigkeit und Investitionstätigkeit wird im doppischen System im Ergebnishaushalt und im Finanzhaushalt abgebildet. Wesentliche Änderungen der Haushaltsstruktur liegen in der produktorientierten Gliederung des Haushaltes und der dezentralen Budgetverantwortung. Durch die Einbeziehung des Sachvermögens in das Rechnungswesen werden Jahresabschlüsse wesentlich aussagekräftiger. Sie vermitteln damit wie die Abschlüsse von Kapitalgesellschaften ein transparentes und vollständiges Bild der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage einer Kommune.
„Die finanzielle Situation der Gemeinde ist mit der neuen Methode einfach besser und genauer einschätzbar, ergänzt Bickle“. Durch die zusätzlichen Daten, die eben nicht nur den Schuldenstand sondern auch das Sachvermögen berücksichtigen, sei es effektiver möglich, den 16 Millionen Euro Jahresetat der Gemeinde (ohne Eigenbetriebe und KWG Reilingen mbH) zu steuern.
Foto: Gemeinde

Mitarbeiter der Kämmerei bei einer Schulung im Sommer 2011
Mitarbeiter der Kämmerei bei einer Schulung im Sommer 2011