Öffentliche Gemeinderatssitzung am 16.01.2006

 

 

 

Sparhaushalt in finanziell schwieriger Zeit
Einstimmiges Ratsvotum für den Gemeindehaushalt 2006
 

Bei der Verabschiedung der Haushaltssatzung während der öffentlichen Gemeinderatssitzung im Bürgersaal des Rathauses am Montagabend wurde aber deutlich, dass das gesamte Ratsgremium ohne Wenn und Aber hinter dem von Bürgermeister Walter Klein bereits am 5. Dezember 2005 vorgestellten und zuvor gemeinsam beratenen Haushaltsplan steht. Nachdem während der öffentlichen Auslegung der aktuellen Finanzzahlen auch von den Einwohnern und Abgabepflichtigen keine Einwendungen gegen den Entwurf vorgebracht worden waren, stimmten nun die Gemeinderäte ohne Ausnahme dem umfangreichen, über 300 Seiten starken Zahlenwerk zu.
Schaubild: Entwicklung Nettoinvestitionsrate
Der Haushaltsplan der Spargelgemeinde umfasst Einnahmen und Ausgaben von knapp 12,97 Millionen Euro, wovon auf den Verwaltungshaushalt etwas mehr als 10,7 Millionen Euro und auf den Vermögenshaushalt rund 2,25 Millionen Euro entfallen. „Gegenüber den Ansätzen im Jahr 2005 verringert sich damit der Verwaltungshaushalt um 824.000 Euro und der Vermögenshaushalt um 530.000 Euro“, machte Bürgermeister den Sparwillen, aber auch die derzeitige Finanzlage deutlich.

Diese ist geprägt von einem kalkulierten Defizit von 177.000 Euro im Verwaltungshaushalt, das aus Mitteln des Vermögenshaushaltes ausgeglichen werden muss. Und für diesen ist wiederum eine Kreditaufnahme von mehr als 1,1 Millionen Euro vorgesehen, um die Finanzierung der eingeplanten Investitionsmaßnahmen in Reilingen sicherzustellen.
Schaubild: Entwicklung Steuereinnahmen
Ohne Widerspruch passierten im weiteren Verlauf der Sitzung auch die Wirtschaftspläne für die Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung das Ratsgremium. So sieht der Erfolgsplan der Wasserversorgung Erträge und Aufwendungen von jeweils 380.500 Euro vor, ein Jahresgewinn von 2.000 Euro ist eingeplant. Im Jahr 2005 war noch ein Jahresverlust von 15.000 Euro zu erwarten. Der Vermögensplan umfasst Einnahmen und Ausgaben von jeweils 444.000 Euro (2005: 273.000 Euro). Zur Durchführung der Investitionsvorhaben ist eine Kreditaufnahme von 56.000 Euro notwendig.
Der Erfolgsplan der Abwasserbeseitigung weist Erträge und Aufwendungen von 947.000 Euro aus. Dabei ist ein Jahresverlust von 64.000 Euro eingeplant, der zur Verringerung der vorhandenen Gewinnvorträge verwendet wird. Im Vermögensplan sind Einnahmen und Ausgaben von 1,064 Millionen Euro (2005: 764.000 Euro) vorgesehen. Hier ist zudem eine weitere Kreditaufnahme eingeplant, die sich auf 337.000 Euro belaufen wird.

Einstimmig erfolgte durch den Gemeinderat in seiner Funktion als Gesellschafterversammlung zudem die Verabschiedung des Wirtschaftsplans der Kommunalen Wohnungsbaugesellschaft (KWG). Da den Erträgen von 342.000 Euro Aufwendungen von 357.000 Euro gegenüberstehen, geht der Erfolgsplan für 2006 von einem Jahresverlust in Höhe von 15.000 Euro aus. Die geplanten Umsatzerlöse aus der Vermietung der Mietobjekte einschließlich dem Rathaus liegen bei 321.000 Euro gegenüber 288.000 Euro im Vorjahr. Die Zinsaufwendungen für die vorhandenen Kredite sinken um 24.000 Euro auf 98.000 Euro. Da nach Darstellung von Bürgermeister Klein bei der KWG auch im Jahr 2006 keine Investitionen geplant seien, besteht der Vermögensplan auf der Einnahmenseite lediglich aus den Abschreibungen mit 106.000 Euro und der Einstellung einer vorhandenen Überdeckung aus Vorjahren mit 45.000 Euro. An Ausgaben fallen 136.000 Euro für Tilgungsleistungen und die Verlustabdeckung aus dem Erfolgsplan mit 15.000 Euro an. „Insgesamt kommt die KWG aus heutiger Sicht im Finanzplanungszeitraum bis 2009 ohne neue Kreditaufnahmen aus“, so der abschließende optimistische KWG-Ausblick des Bürgermeisters.
 

 

Neue Bauflächen im Ortskern
Zwei Bebauungsplanentwürfe zur weiteren Innenentwicklung gebilligt
 

Die bisher bestehende Straßenstruktur im Quartier zwischen Schul-, Kirchen- und Alter Friedhofstraße wird sich in gar nicht so ferner Zeit ebenso verändern wie im Bereich Hauptstraße/Neugasse. Grund dafür sind zwei Bebauungsplanentwürfe, die der Gemeinderat in seiner ersten Sitzung im neuen Jahr jeweils einstimmig billigte. Ziel der baulichen Neuordnung im Ortskern ist die Schaffung neuer Bauplätze durch die Zulassung der rückwärtigen Bebauung im bisherigen Scheunen- und Gartenbereich.

Während der Gemeinderatssitzung ging es nun darum, die auf erste Entwurfsoffenlage eingegangenen Anregungen aus dem Kreis der durch die Neuordnung betroffenen Bürger zu prüfen und abzuwägen.

Der beauftragte Planer Norbert Geissel hatte bereits im September 2004 dem Ratsgremium ein städtebauliches Konzept vorgestellt, das in der Zwischenzeit aufgrund der vorgebrachten Anregungen aus der Bürgerbeteiligung in Lage und Größe des Erschließungsbereichs optimiert wurde. Bei der Vorstellung des nun verbesserten Entwurfs machte Geissel den Ratsmitgliedern wie auch den Zuhörern deutlich, dass die Festsetzungen des Bebauungsplanentwurfes (Beschränkung der Zahl der Wohneinheiten, Bebauungsdichte und Kubaturen) eine homogene Bauweise im Ortskern ermöglichen würden. Die Erschließungskonzeption orientiere sich an der Ortskernsanierung I. Geplant sei eine eigenständige Erschließungsstraße mit Wendemöglichkeit für Pkw und Lkw. Das Quartier werde zudem von Fuß- und Radwegen abseits von Hauptverkehrsstraßen durchzogen. Ein eigens erstellter Grünordnungsplan stelle sicher, dass sich die Neubauvorhaben in das dortige Umfeld gut einfügen.

Während die Gemeinderäte diesem Vorschlag ohne weiteres folgen konnten, wollte man am Ratstisch der Einstufung als allgemeines Wohngebiet so nicht zustimmen. Dabei ging es vor allem um die in diesem Fall ausgeschlossene Möglichkeit der Haltung von Kleinvieh. Da zum dörflichen Charakter der Gemeinde noch immer auch die Haltung von Hühnern, Brieftauben oder anderen Kleintieren gehört, soll vor Abschluss des Planfeststellungsverfahrens noch einmal die Baugebietsart im Sinne der Viehhaltung beraten und entschieden werden. Dem vorgelegten Bebauungsplanentwurf für den Bereich Alte Friedhofstraße/Schulstraße wurde letztendlich aber zugestimmt, um eine weitere einmonatige Planoffenlage mit paralleler Beteiligung von betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchführen zu können.

Ähnlich auch die Vorgehensweise beim Bebauungsplanvorentwurf für den Bereich Ortskern-Hauptstraße/Neugasse. Konkret geht es darum, den Bebauungsplan zu ändern, damit die rückwärtigen Grundstücksteile der Anwesen Neugasse 5 und 7 bebaut werden können. Das ausgewiesene Baufenster lässt in Anlehnung an den vorhandenen Gebäudebestand eine zwei- bis dreigeschossige Bauweise zu. Von Planer Norbert Geissel war zu erfahren, dass als Nutzungsart ein allgemeines Wohngebiet festzusetzen ist, während der vordere, an der Neugasse liegende Gebäudealtbestand einem Mischgebiet zuzuordnen sei. Die maximal zulässige Gebäudehöhe im Erweiterungsbereich beträgt 11,50 m. Auf ausdrücklichen Wunsch des Gemeinderates soll die Anzahl der zulässigen Wohneinheiten auch in diesem Planbereich begrenzt werden.
 

 

Erschließungsbeitragsrecht hat sich geändert
 

Neu erlassen hat der Gemeinderat eine Erschließungsbeitragsatzung.

Eine neue Erschließungsbeitragssatzung ist notwendig geworden, weil das Land Baden-Württemberg, zehn Jahre nach der Übertragung der Gesetzgebungskompetenz, das Erschließungsbeitragsrecht mit Wirkung vom 01. Oktober 2005 in das Kommunalabgabengesetz aufgenommen hat“, erklärte der Bürgermeister. „Damit verlieren die bisher auf das Baugesetzbuch gestützten örtlichen Erschließungsbeitragssatzungen für die Zukunft ihre Bedeutung und sind keine Rechtsgrundlagen mehr für die nach dem 01. Oktober 2005 endgültig hergestellten Erschließungsanlagen“. Bis auf Weiteres werde man aber das seitherige Satzungsrecht nicht aufheben und auf die Fälle anwenden, wo eine Beitragsschuld vor dem Stichtag entstanden sei.

Ergänzend gab Bürgermeister Klein einen Überblick zu den wesentlichsten Veränderungen. Im Katalog der beitragsfähigen Aufwendungen werden sich demnach wieder Kinderspielplätze finden. Die Möglichkeit zur getrennten Abrechnung nach bestimmten Kostenarten für Fahrbahn, Gehweg, Beleuchtungseinrichtungen ist künftig nicht mehr gegeben. An Stelle der Erschließungseinheit tritt die Abrechnungseinheit mit erweiterten Zusammenfassungsmöglichkeiten. Der bisherige Mindest-Gemeindeanteil wird von 10 v.H. auf 5 v.H. der beitragsfähigen Kosten abgesenkt. Schließlich muss jetzt der Kreis der erschlossenen Grundstücke bei Sammelstraßen in einer so genannten Zuordnungssatzung separat geregelt werden.

Die einstimmig angenommene Erschließungsbeitragssatzung tritt zum 01. Februar 2006 in Kraft.
 

 

Gemeinde erwirbt Marktgelände
 

Wie Bürgermeister Walter Klein zum Sitzungsende mitteilte, sei es nach „zähen und langwierigen Verhandlungen“ endlich gelungen, das Grundstück und das Gebäude des HL-Marktes in der Hauptstraße 105 vom bisherigen Eigentümer zu erwerben. Der Gemeinderat sei jetzt in der Lage, sich intensiv mit dem Ausbau und der Vergrößerung des Lebensmittelmarktes zu beschäftigen. Als wichtigstes Ziel nannte Walter Klein den Verbleib und Erhalt eines Einkaufsmarktes im Ortskern.
 

 

Anfragen der Sitzungsbesucher und des Gemeinderates
 

Das Interesse der Sitzungsbesucher galt vorwiegend dem Entwurf zur Änderung des Bebauungsplanes Hauptstraße/Neugasse. Anwohner der südlich angrenzenden Gartenstraße zeigten sich wenig erfreut über die Absicht, an ihr Gartengrundstück angrenzend eine Erschließungsstraße akzeptieren zu müssen. Sie werden im Verlauf des Planfeststellungsverfahrens die gesetzlich geregelten Möglichkeiten zur Bürgerbeteiligung nutzen. Eine weitere Wortmeldung aus dem Publikum galt der Verkehrssituation Ecke Wilhelm-/Brahmsstraße.

Anfragen aus dem Gemeinderat befassten sich mit der Schlussrechnung der Bauvorhaben Feuerwehrgerätehaus und Bauhof-Lagerhalle. Gesprächsthema waren die Werbeschilder eines örtlichen Möbelhauses, der Parkplatz des HL-Marktes und schließlich ein Vorschlag, der Reilinger Bevölkerung die Möglichkeit zu bieten, eine Gemeindefahne mit dem obligatorischen Hasenwappen zu erwerben.