Aus dem Rathaus

Ab Juli kommt Ihre persönliche TIN

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Im Zeitalter der Elektronik ist die Zahl der Daten, die ein Staat über seine Bürger sammelt. kontinuierlich gestiegen und sie wird weiter steigen. Dass die Bundesrepublik zu den Vorreitern gehören will, zeigt die Diskussion über die elektronische Gesundheitskarte, auf der Krankheiten, Therapien oder Gesundheitskosten vermerkt werden sollen. Oder auch die Diskussion über den biometrischen Personalausweis, der beispielsweise den einzigartigen menschlichen Fingerabdruck speichern kann. Genau diese Einzigartigkeit ist das notwendige Grundelement für eine elektronische Archivierung. Hier hat die Bundesrepublik allerdings noch ein Defizit. Zwar werden Unmengen von Daten der Bürger gesammelt. aber man kann sie noch nicht unter einem unverwechselbaren Merkmal speichern. Das wird sich aber nun in wenigen Tagen ändern.

Ab dem 01. Juli 2007 bekommt jeder deutsche Staatsbürger, ob Baby oder Rentner, eine persönliche Steueridentifikationsnummer (TIN). Die Vergabe erfolgt durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bonn, wo auch die zentrale Verwaltung durchgeführt wird. Doch zunächst ist ein großer bürokratischer Aufwand nötig. Die rund 5.500 Einwohnermeldeämter der Republik sollen ab dem 1. Juli 2007 die Daten von circa 82 Millionen Bürgern an das BZSt gemeldet haben. Dort werden dann die Daten abgeglichen, verglichen und systematisiert.

Jeder erhält eine persönliche TIN

Dieser Vorgang soll bis zum 30, September abgeschlossen sein, um dann allen Bundesbürgern eine persönliche TIN per Post zuzustellen. Die TIN selbst wird ein elfstelliger Zahlencode sein, der keinerlei Rückschlüsse auf persönliche Daten wie beispielsweise das Geburtsdatum zulässt. Die TIN soll nach dem Willen der Bundesregierung dann einen Menschen sein Leben lang begleiten und noch darüber hinaus. Denn gelöscht wird die Steueridentifikationsnummer erst zwanzig Jahren nach dem Tod des Bürgers.

Die gesetzliche Grundlage für die TIN wurde schon im Jahr 2003 in der Abgabenordnung geschaffen. Im Paragraph 139 wird geregelt, welche Daten unter der TIN gespeichert werden sollen und, dass diese Daten ausschließlich zu steuerlichen Zwecken herangezogen werden dürfen. Allerdings hat sich der Gesetzgeber hier einen Spielraum geschaffen. Denn andere öffentliche oder nicht öffentliche Stellen dürfen die Nummer ebenfalls verwenden, soweit dies für die Datenübermittlung zwischen ihnen und den Finanzbehörden erforderlich ist, Insbesondere die Datenschützer sehen hierbei die große Gefahr,
dass die Datenbank für eine Vielzahl anderer Zwecke genutzt werden kann.

Diese Daten werden gespeichert:
Familienname
Geburtsname/frühere Namen
Vornamen
Akademischer Grad
Künstlernamen
Geburtstag/Geburtsort
Geschlecht
gegenwärtige Adresse
zuständige Finanzbehörde
Sterbetag
( 15.06.2007 - 10:31)

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