Aus dem Rathaus

Pflegebedürftig - was nun?


Pflegebedürftigkeit im Alter stellt uns vor Fragen, die wir aus diesem Lebensabschnitt nur zu gerne verdrängen, obwohl jeder von uns Menschen kennt, die Hilfe und Unterstützung im Alltag benötigen. Oft sind es Partner und nahe Angehörige, für die Hilfe organisiert werden muss, nicht selten auch Freunde oder Nachbarn, die alleine im Leben stehen. Mit fortgeschrittenem Alter kann die Frage, wer sich bei Krankheit und zunehmender Gebrechlichkeit einmal um uns kümmern wird, auch für uns selbst immer wichtiger werden.

Zunehmend lassen sich pflegebedürftige Menschen und pflegende Familien partiell oder ganz durch selbst angestellte Kräfte helfen. Als Arbeitgeber können sie im Rahmen der vereinbarten Arbeitszeit bestimmen, wie die Versorgung ausgestaltet sein soll. Sie haben aber auch die Pflicht, Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer abzuführen, die Arbeitszeitbestimmungen einzuhalten und Urlaub zu gewähren.

Umfassende Informationen erhalten Sie in einer Broschüre des Sozialministeriums Baden-Württemberg, die im Rathausfoyer ausliegt, oder im Internet unter http://www.sozialministerium-bw.de/fm/1442/Pflegebed%FCrftig.pdf
( 05.03.2007 - 12:40)

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