Aus dem Rathaus

Was sich zum 1. April geändert hat

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Weitere Gesetzesänderungen

Rußfilter-Förderung: Wer sein Diesel-Fahrzeug mit Rußpartikel-Filter nachrüstet, bekommt dafür eine einmalige Steuergutschrift von 330 Euro. Dies gilt für alle Nachrüstungen auch rückwirkend für den Zeitraum 2006 bis Ende 2009. Wer nicht nachrüstet oder beim Neuwagen-Kauf auf die neueste Filterungstechnik verzichtet, muss einen Steueraufschlag zahlen, der sich binnen vier Jahren - von April 2007 bis Ende März 2011 - auf bis zu 100 Euro addieren kann. Wer sofort nachrüstet, profitiert damit von einem Steuervorteil von 430 Euro, kann also rund zwei Drittel der Filterkosten von 600 oder 650 Euro einsparen.

Fluglärm: Bei Überschreitung verschärfter Lärmgrenzwerte für den Tages- und Nachtbetrieb an den Airports haben die Anwohner einen Anspruch auf den Einbau von Doppelglasfenstern. In besonderen Schutzzonen darf nicht neu gebaut werden. Erstmals werden besondere Lärmgrenzen für die Nacht eingeführt. Militärflughäfen behalten Sonderrechte.

Piändungsschutz: Ab sofort ist der Weg frei für eine abgesicherte Altersvorsorge Selbstständiger. Künftig sind Lebens- und private Rentenversicherungen vor dem Vollstreckungszugriff der Gläubiger genauso geschützt wie die Rente oder Pensionen von Arbeitnehmern. Bisher konnten Selbstständige in Einzelfällen ihre gesamte Lebensversicherung verlieren.

Stalking: Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird jetzt bestraft, wer einem Menschen "unbefugt nachstellt, indem er beharrlich seine räumliche Nähe aufsucht", telefonisch oder mit Hilfe anderer Kommunikationsmittel Kontakt herzustellen sucht sowie ihn oder Dritte an Leib und Leben bedroht. Verursacht der Täter den Tod des Opfers oder dessen Angehörigen kann die Freiheitsstrafe bis 10 Jahre reichen.

Waschmittel: Das neue Wasch- und Reinigungsmittelgesetz dient der Umwelt und verbessert den Gesundheitsschutz beim täglichen Umgang zum Beispiel mit Seifen. Waschaktive Substanzen müssen biologisch vollständig abbaubar sein.

Garten- und Landschaftsbau: Ab sofort gibt es in der Branche Anspruch auf das Saison-Kurzarbeitergeld.

Wissenschaft: In Wissenschaft und Forschung wird die Möglichkeit der Befristung von Arbeitsverträgen erweitert. Künftig können sich Befristungen auf bis zu 15 Jahre addieren.
( 05.04.2007 - 09:43)

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