Aus dem Rathaus

Stichwort: Flächennutzungsplan

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Der Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan und stellt die flächenbezogenen Planungs- und Entwicklungsziele von Kommunen dar. Sich an den Vorschriften des Baugesetzbuches orientierend, stellt der FNP die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung dar, zeigt die Art der Bodennutzung auf. Von besonderer Bedeutung ist dabei die grundsätzliche Entscheidung einer Gemeinde, in welcher Weise und für welchen Nutzungszweck (Naturschutz, Erholung, Bebauung, Verkehr, Landwirtschaft, Forstwirtschaft) Flächen genutzt werden sollen.
Bei der Aufstellung oder Änderung eines Flächennutzungsplanes sind jedoch die übergeordneten Ziele der Raumordnung, Landes- und Regionalplanung zu beachten. Der FNP ist für nachfolgende Planungen (Bebauungspläne) bindend, hat aber zunächst keine direkte Rechtswirkung für den Eigentümer oder Besitzer von Flächen. Diese werden beispielsweise erst bei Baugenehmigungen wirksam.
Dargestellt werden im Flächennutzungsplan Flächen, die zur Bebauung vorgesehen sind: Wohnbauflächen, gemischte Gebiete, gewerbliche Bauflächen, Sonderbauflächen, Flächen für Versorgungsanlagen und Gemeinbedarfseinrichtungen (Kläranlage, Umspannwerk, Kirche, Sportplatz, Kultureinrichtungen), überörtliche Verkehrsflächen (Autobahnen, Bundesstraßen, Ausfallstraßen), Grünflächen (Parks, Kleingärten, Sportplätze, Friedhöfe), Wasserflächen, landwirtschaftliche Flächen und Wald,
Flächen für Nutzungsbeschränkungen, Aufschüttungen, Abgrabungen oder zum Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft.

og aus SZ
( 12.03.2007 - 11:46)

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