Aus dem Rathaus

Ab 01. November 2007: Elektronischer Reisepass mit Fingerabdruck

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Als erster EU-Mitgliedstaat hat die Bundesrepublik Deutschland schon zum 01.11.2005 den so genannten „Elektronischen Reisepass mit Chip“ eingeführt. Darunter versteht man einen Reisepass mit einem elektronisch lesbaren Chip, der in der Passdecke integriert und mit bloßem Auge nicht zu erkennen ist. In einer ersten Einführungsstufe wurden zunächst die herkömmlichen Passdaten und das Lichtbild gespeichert.

In einer zweiten Stufe finden sich ab 01. November 2007 in Deutschen Reisepässen auch zwei Fingerabdrücke. Sie werden bei der Antragstellung bei der Passbehörde mit Hilfe von Scannern erfasst.

Die seitherigen Gebühren bleiben unverändert. Ein zehn Jahre gültiger ePass, erhältlich ab Vollendung des 24. Lebensjahres (seither ab Vollendung des 26. Lebensjahres), kostet weiterhin 59 Euro. Für einen sechs Jahre (seither fünf Jahre) gültigen ePass, der für Personen unter 24 Jahren (seither 26 Jahre) ausgestellt wird, beträgt die Gebühr 37,50 Euro. Damit liegt der deutsche ePass beim internationalen Preisvergleich im unteren Drittel.

Die Pässe, die vor dem 01.11.2007 ausgestellt wurden, behalten ihre vorgesehene Gültigkeit. Demnach sind dann drei verschiedene Passtypen im Umlauf:

- Reisepässe ohne Chip
- ePässe der ersten Generation, die nur das Passfoto im Chip enthalten;
- ePässe der zweiten Generation, in denen das Passfoto und zwei Fingerababdrücke im Chip gespeichert sind.

Neben den regulären Pässen wird es weiterhin die vorläufigen Reisepässe und Kinderreisepässe geben, die ohne Chip ausgestellt werden.

Die Erfassung der Fingerabdrücke ist ab dem zuvor genannten Stichtag bei Passanträgen gesetzlich vorgeschrieben. Verweigert der Passantragsteller die Fingerabdrücke, kann kein Reisepass ausgestellt werden.

Der neue ePass wird im Regelfall für Personen ab dem 12. Lebensjahr mit Fingerabdruck ausgestellt. Auf Wunsch der Eltern kann er auch für Kinder unter 12 Jahren beantragt werden. Bei Kindern unter 6 Jahren werden keine Fingerabdrücke erfasst.

Zu beachten gilt es zudem, dass ab dem Stichtag 01.11.2007 Kinder nicht mehr in den Reisepass der Eltern eingetragen werden dürfen.

Kinderreisepässe werden bei Erstausstellung künftig nur noch bis zum 6. Lebensjahr (seither: 10. Lebensjahr) ausgestellt. Nach Ablauf kann der Kinderreisepass dann bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres (seither: 16. Lebensjahr) verlängert werden.
Die Gebühren für den Kinderreisepass betragen wie bisher 13,-- Euro, bei Verlängerung 6,-- Euro.
( 15.10.2007 - 13:33)

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