Ortsgeschichte

Ein Lebenszeichen von einem alten Wersauer Bekannten
Reilingen Siegel von 1719

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Das Siegel von Eberhard von Welrsov (1284), Teil 2

Zu dem Wahlspruch derer von Welrsov (siehe Teil 1) passt eine Beobachtung von Bürgermeister a.D. Helmut Müller: Im Gerichtssiegel der Gemeinde Reilingen von 1719 sind unter dem Ha­senkopf zwei Flügel zu sehen. Es könnte also so gewesen sein, dass der Wahlspruch derer von Welrsov die Zeiten überdauert hat und in bildhafter Form in das Gerichtssiegel von 1719 Eingang fand.

Das Siegel enthält mehrere Nachrichten:

a) Das heutige Hauptmotiv des Reilinger Gemeindewappens, der Hasenkopf, lässt sich nicht auf die Schenken von Wersau zurückführen.

b) Wenn die im Siegel des Eberhard verwendete Schreibweise des Familiennamens "de Welrsov", die von ihm als richtig an­gesehen ist, dann erklären sich die sonstig vorkommenden Schreibweisen (z.B. Welreshave, Welrsaw, Wersau) als Niederschlag dessen, was der jeweilige Urkundenschreiber beim Diktat hörte. Dazu folgende Einzelheiten:

- Bei verschiedenen Schreibweisen findet sich am Ende ein "e" bzw. "a". Dies ist eine Folge der Tatsache, dass im Namen "de Welrsov" das lateinische "de" (=von) vorkommt, und dass dieses Verhältniswort im Lateinischen verlangt, dass dem Folgewort ein bestimmter Vokal angehängt wird. Offensichtlich haben einige Urkundenschreiber diese Regel befolgt, obwohl (nach dem Siegel) die Schreibweise "de Welrsov" richtig gewesen wäre.

- In lateinischen Urkunden kann ein "v" (wie am Ende von "Welrsov") oft auch als "u" gelesen werden. Die Aussprache des Namens wäre dann "Welrsou". Dies ist aber eine Vorform des "Welrsau", aus dem dann "Wersau" wurde.

Die zugehörige Urkunde lässt, da Wersau nicht als Pfandobjekt ge­genüber dem Pfalzgrafen erwähnt wird, außerdem den Schluss zu, dass 1284 das Geschlecht derer von Welrsov schon keine Besitzti­tel mehr in Wersau hatte. Daraus folgt, dass zu diesem Zeitpunkt hier eine andere (bisher nicht identifizierte) Herrschaft bestanden haben muss. Diese kann so ausgesehen haben: Die Hälfte der Feste Wersau und der Dörfer Reilingen und Hockenheim gehörte bereits dem Pfalzgrafen oder noch den Gebrüdern von Erligheim und Marquard von Cropsberg, die zweite Hälfte gehörte dem Bischof der sie dann letztlich 1286 ebenfalls dem Pfalzgrafen verkaufte.

Übrigens: Die hier beschriebene Urkunde ist eine von zwei bisher bekannten, an die ein von Welrsov ein Siegel gehängt hat. Die zweite Urkunde aus dem Jahr 1254 liegt im Stadtarchiv Speyer (Urk. Nr, 542; Abdruck bei Hilgard, Urkunden zur Geschichte der Stadt Speyer, S. 59, Nr. 79). Von den ursprünglich 14 daran hängenden Siegeln sind nur noch neun vorhanden, zum Teil erheblich beschädigt. Das von Wernherus Schenk von Welresowe stammende Siegel ist nicht mehr zu identifizieren bzw. verloren gegangen.

Dank der Hilfe der Leitung des Stadtarchivs Speyer liegen dem Verfasser Fotos auch von dieser zweiten, sehr hübschen Urkunde und den noch vorhandenen Siegeln vor.

Ulrich Mehlhaus
( 25.08.2008 - 11:03)

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