Gemeinde Reilingen

Seitenbereiche

Volltextsuche

Was suchen Sie?

RSS

Facebook

Kontrast

Schriftgröße:

Seiteninhalt

Die Gemeinde informiert

Sommertagsumzug mit Frühlingsfest am 17.03.2024

[Online seit 12.03.2024]

Rummelplatz mit buntem Angebot und verkaufsoffener Sonntag
 

Am kommenden Wochenende ist es endlich wieder so weit; das beliebte Frühlingsfest findet statt. Alle Kinder sind dazu aufgerufen, am Sonntag, 17. März, um 14.30 Uhr mit einem Sommertagsumzug den Winter zu vertreiben.

  • Zugaufstellung der Kindergruppen ab 14 Uhr in der Siemensstraße
  • Der Zug startet um 14.30 Uhr und endet mit der traditionellen Winterverbrennung auf der Wiese vor der Schillerschule
  • Rummelplatz auf dem Parkplatz der Fritz-Mannherz-Hallen

Frühlingsfest mit Rummelplatz

Vor allem die jüngeren Besucher werden an dem reichhaltigen Angebot auf dem Rummelplatz ihre helle Freude haben. Die Familie Traber hat einmal mehr ein kunterbuntes Angebot zusammengestellt.

Der Euro-Jet und der beliebte Autoscooter sind wie immer mit dabei. Auf die kleinen Besucher wartet ein Kinderkarussell. Wie es sich für einen echten Rummelplatz gehört, wird es auch Ball- und Pfeilwurfbuden oder das lustige Entenangeln geben.

Kulinarisch abgerundet wird das Angebot mit Verzehr-Ständen, wie dem Crêpes-Stand, dem Zuckerwagen oder dem beliebten Imbisswagen.

Das Festwochenende schließt am Dienstag, den 19. März mit einem Familientag. Versüßt wird der Festausklang mit ermäßigten Fahrpreisen auf dem Rummelplatz.

Verkaufsoffener Sonntag

Außerdem dürfen an diesem Sonntag die Reilinger Geschäfte von 13.00 bis 18.00 Uhr ihre Pforten öffnen.

Bereits jetzt laden wir alle herzlich dazu ein, nach dem Einläuten des Frühlings das Frühlingsfest zu besuchen oder die offenen Geschäfte für einen kleinen Einkaufsbummel zu nutzen.

 

Weitere Informationen

Informationen zur Grundsteuerreform

Die Grundsteuer muss wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts bundesweit reformiert werden. Deshalb wird das Finanzamt die Grundstücke neu bewerten. Maßgebend hierfür sind die Verhältnisse zum 01. Januar 2022. Der ermittelte Grundsteuerwert wird ab dem 01. Januar 2025 verwendet, um die Grundsteuer neu zu bemessen.

Das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg hat die Grundstückseigentümer zur Abgabe einer sogenannten Feststellungserklärung bis zum 31. Oktober 2022 aufgefordert.

Mit nachstehend zum Download bereitgestellten Dokumenten informieren wir Sie über die Reform und das vorgesehene Verfahren.

Weitere Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie unter

www.grundsteuer-bw.de oder www.steuerchatbot.de

Reilinger Flüchtlingshilfe

Auch in unserem Dorf wollen wir den Geflüchteten eine sichere Unterkunft anbieten. Damit diese Hilfe auch genau dort ankommt, wo sie tatsächlich gebraucht wird, wurde eine separate Homepage erstellt.

Alle Reilinger Bürgerinnen, Bürger und Firmen können sich hier über die Maßnahmen zur Unterstützung ukrainischer Flüchtlinge in unserer Gemeinde informieren.

Bitte helfen Sie mit !

Alle Informationen finden Sie unter:
http://ukraine.reilingen.net/

 

Archiv - Aus dem Rathaus

Hier können Sie Artikel aus den Jahren 2003 bis 2008 nachlesen.

Jahr 2003
Jahr 2004
Jahr 2005
Jahr 2006
Jahr 2007
Jahr 2008