Als Sachverständige zugelassen sind jeweils die Vorsitzenden der Kultur- und Sportgemeinschaft, des Athletenvereins, des Turnerbundes Germania, des Sängerbundes, des Männergesangvereins, des Karnevalsvereins und des Sportclubs 08.
Bei Bedarf sind bis zu vier Sachverständige der Kindergartenträger zugelassen