Gemeinde Reilingen

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Wissenswertes rund um Wahlen

Gruppenauskunft an Parteien und andere Träger von Wahlvorschlägen anlässlich der Kommunalwahlen und Europawahl 2024

[Online seit 13.11.2023]

Gemäß § 50 Abs. 1 Bundesmeldegesetz (BMG)  in der seit 01. November 2015 geltenden Fassung, darf die Meldebehörde Parteien und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen zu parlamentarischen und kommunalen Vertretungskörperschaften, allgemeinen Abstimmungen, Volks- und Bürgerbegehren in den sechs vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über die in § 44 Absatz 1 Satz 1 BMG bezeichneten Daten (Familiennamen, Vorname, Doktorgrad und Anschriften) von Gruppen von Wahl- oder Stimmberechtigten erteilen, für deren Zusammensetzung das Lebensalter der Betroffenen bestimmend ist. Die Geburtstage dürfen dabei nicht mitgeteilt werden. Die betroffene Person hat das Recht, der Übermittlung ihrer Daten nach den Absätzen 1 (Gruppenauskunft an Parteien) zu widersprechen, § 50 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 5 BMG.
Der Empfänger der Daten darf diese nur für den Zweck verwenden, zu dessen Erfüllung sie ihm übermittelt wurden und hat die Daten spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen.
 
Personen, die der Auskunftserteilung oder der oben beschriebenen Nutzung für die Kommunalwahl und Europawahl 2024 widersprechen möchten, können ihre Widerspruchserklärung ab sofort schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Reilingen, Meldeamt, Zimmer 109, Hockenheimer Straße 1-3, 68799 Reilingen, abgeben.
 
Die Widerspruchserklärung ist nicht zu begründen und sollte folgende Angaben zur Person enthalten: Familienname, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift.
 
Die Sperre bleibt auch für folgende Wahlen und Abstimmungen bis auf Widerruf des Antragstellers bestehen. Bereits erteilte Auskunftssperren müssen, sofern sie nicht widerrufen wurden, nicht erneut beantragt werden.
 
Für eventuelle Rückfragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Meldeamt gerne zur Verfügung. Sie erreichen Sie telefonisch unter der Telefonnummer 06205/9520 oder 06205/952-108.
 
Reilingen, den 16.11.2023
Stefan Weisbrod 
Bürgermeister

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Grundsätze

Wer darf wählen? Wie viele Stimmen habe ich? Hier finden Sie alle wissenswerten Fragen zu Wahlen.

Kommunalwahlen 2024 Baden-Württemberg

Neu bei der Kommunalwahl 2024: Wählbarkeit ab 16 Jahren
Infos unter:
Wählen und gewählt werden ab 16 | LpB BW (kommunalwahl-bw.de)

Infos zur Wahl in leichter Sprache unter:
Einfach wählen gehen - in Leichter Sprache | LpB BW (kommunalwahl-bw.de)

Alle anderen wichtigen Informationen zur Kommunalwahl 2024 in Baden-Württemberg finden Sie unter:

https://www.kommunalwahl-bw.de/kommunalwahlen-2024

 

Europawahl 2024

Alle wichtigen Informationen zur Europawahl finden Sie unter:

https://www.europawahl-bw.de/