Das jeweils zuständige Finanzamt setzt den Gewerbesteuermessbetrag fest. Die Gemeinde erhebt auf dieser Grundlage die Gewerbesteuer.
Das jeweils zuständige Finanzamt setzt den Grundsteuermessbetrag fest. Die Gemeinde erhebt auf dieser Grundlage die Grundsteuer.
Jeder Hundebesitzer muss seinen Hund anmelden.
Die von der Gemeinde zur Verfügung gestellte Hundesteuermarke muss am Hundehalsband befestigt werden.