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Im Zuge der Cannabislegalisierung möchten wir über die geltenden Regelungen informieren

[Online seit 09.04.2024]

Seit 1. April 2024 ist der private Eigenanbau von Cannabis möglich.
 
Voraussetzungen

  • Die Person hat das 18. Lebensjahr vollendet und
  • hat mindestens sechs Monate einen Wohnsitz oder einen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland.

 
Privater Eigenanbau

  • Erwachsene Personen dürfen insgesamt bis zu drei Cannabispflanzen gleichzeitig zum Zweck des Eigenkonsums anbauen.
  • Es sind geeignete Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, um Kinder, Jugendliche und Dritte vor einem unbefugten Cannabiszugriff zu schützen.

 
Besitzvorschriften

  • Maximal 50 g getrocknetes Cannabis darf eine erwachsene Person zu Hause besitzen.
  • Maximal 25 g darf eine erwachsene Person im öffentlichen Raum besitzen und mit sich führen.

 
Öffentlicher Konsum
Der Konsum von Cannabis ist untersagt:

  • in unmittelbarer Nähe von Personen unter 18 Jahren,
  • in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr,
  • in Sichtweite (weniger als 100 m) von Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Kinderspielplätzen sowie öffentlich zugänglichen Sportstätten,
  • in Anbauvereinigungen und in Sichtweite von Anbauvereinigungen

 
Ab 1. Juli 2024 ist auch der gemeinschaftliche, nicht gewerbliche Eigenanbau von Cannabis in Anbauvereinigungen möglich.
(Nähere Informationen hierzu folgen).

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