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Öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 03.04.2017

[Online seit 24.03.2017]

Zur vierten Ratssitzung hieß Bürgermeister Stefan Weisbrod ein gutes Dutzend Sitzungsbesucher willkommen.
Anschlussgewerke für Haus der kleinen Hasen beauftragt
Der Gemeinderat hat jetzt einstimmig weitere dreizehn Gewerke für den Neubau einer ersten kommunalen Kindertagesstätte auf den Weg gebracht. Sie haben ein Gesamtvolumen von knapp 870.000 Euro. Die Leistungen waren öffentlich, teilweise aber auch nur beschränkt ausgeschrieben worden. Nach bisherigem Vergabestand sind insgesamt rund 200.000 Euro weniger als zuvor errechnet ausgegeben worden.
Der Gemeinderat hat jeweils einstimmig die wirtschaftlichsten Bieter berücksichtigt. Ihre Leistungsfähigkeit und Referenzen waren zuvor sorgfältig geprüft worden. Bürgermeister Weisbrod bedauerte, dass von acht Angeboten nur ein einheimischer Betrieb zum Zuge kommt.
Für 27. April 2017 ist der Spatenstich für den Neubau der Kindertagesstätte geplant. Das Gebäude sollte fertig sein, wenn die ersten Familien mit Kindern in Herten II heimisch werden, so Bürgermeister Weisbrod.
Die elektrotechnischen Arbeiten übernimmt für 173.000 Euro die Merz GmbH, Speyer. An die Schuppler Heizungsbau GmbH in Waghäusel geht für 102.000 Euro der Auftrag für den Heizungsbau. Für sanitär- und lüftungstechnische Arbeiten war die Piegsa Heizung-Lüftung-Sanitär, Eisenberg, wirtschaftlichste Bieterin. Der Kostenaufwand liegt für beide Gewerke bei 169.000 Euro.
Unter acht Bietern war beim Fensterbau die Winkenbach GmbH aus Viernheim Favorit. Der Kostenaufwand liegt hier bei 155.000 Euro. Die Schreinerarbeiten führt die Storf GmbH, Brühl, für 69.000 Euro aus. Die Malerarbeiten übernimmt für 47.000 Euro das Malergeschäft Wagner, Meiningen. Bei den Bodenbelagsarbeiten war die Bodenbelag Sebastian Bode, Mundelsheim mit 38.000 Euro günstigster Bieter. Die Installation der mobilen Trennwände wurden der Firma Abopart GmbH & Co. KG, Bad Zwischenahn übertragen. Kostenpunkt rund 18.000 Euro. Für den Einbau des Aufzugs lagen lediglich zwei Angebote vor. Wirtschaftlichster Bieter war Thyssen Krupp, Mannheim, für 34.000 Euro. An die Reilinger Schlosserei Jürgen Dörfer geht für knapp 15.000 Euro der Auftrag für die Schlosserarbeiten. Die verzinkten Fluchttreppen liefert die Klaus Maas GmbH, Brühl, für rund 17.000 Euro. Last but noch least übernimmt die Limböck Gebäudereinigung GmbH aus Schwetzingen die Bauendreinigung für gut 3.000 Euro.
Repro: Architekturbüro Vögele
So wird das Bauschild für den Neubau der kommunalen Kindertagesstätte aussehen.
So wird das Bauschild für den Neubau der kommunalen Kindertagesstätte aussehen.
Eigentümerbefragung für Bebauungsplan „Herten, 1. Abschnitt“ geplant
Der Bebauungsplan „Herten, 1. Abschnitt“ wurde 1986 erlassen. Dabei wurden die Grundstücke entlang der Straße „Am Kraichbach“ als „Sondergebiet Pferdehaltung“ und „Grünfläche besonderer Zweckbestimmung: Pferdekoppel“ ausgewiesen. „In der damit eng vorgegebenen Art der Nutzung des Gebietes sind beispielsweise in der Grünfläche lediglich Einfriedungen bis zu einer Höhe von 1,80 m erlaubt und andere bauliche Anlagen grundsätzlich unzulässig“, führte Stadtplaner Dipl. Ing. Klaus Nachtrieb die bestehenden Regeln aus. Anlagen zur artgerechten Unterbringung von Pferden sowie Unterstellmöglichkeiten für Pferdetransporter und Lagerräume für Futter und Geräte und ähnliches sind zulässig.
„Ohne Bebauungsplanänderung sind auch verfahrensfreie Nebenanlagen nicht zulässig“, betonte Klaus Nachtrieb. „Die Stadt Hockenheim beabsichtigt, ohne Bebauungsplanänderung Rückbauverfügungen zu erlassen; es existiert kein Bestandsschutz.“
„Naturgemäß und gewöhnlicherweise entwickeln sich Nutzungen auf den Grundstücken in über drei Jahrzehnten weiter, die dann - teilweise – nicht mehr exakt den Bestimmungen des Bebauungsplanes entsprechen. Daher ist es üblich, dass Bebauungspläne mit der Zeit überarbeitet und aktualisiert werden“, so Bürgermeister Weisbrod. Ein Sondergebiet Pferdekoppel sei sehr selten. „Der Gürtel ist heute zu eng, die Hosenknöpfe gerissen; wir müssen eine neue Hose schneidern“, begründete der Bürgermeister, warum eine Aktualisierung des Bebauungsplanes angebracht wäre.
Mit den vom Stadtplaner Klaus Nachtrieb vorgelegten Lösungsvarianten für eine Öffnung für weitere Nutzungen bspw. für landwirtschaftliche Zwecke oder Nebenanlagen wie Schwimmbecken und Gartenhäuschen sowie Anlagen zur Kleintierhaltung war der Gemeinderat nicht zufrieden. Einstimmig beschloss das Gremium, dass die Verwaltung zuerst mit allen betroffenen Anliegern Gespräche führen und auf dieser Basis einen neuen Vorschlag erarbeiten soll.
Grundstückspreise für Herten II um 20 Euro je qm angehoben und an Marktpreise angepasst
Diskussionsbedarf gab es bei den kommunalen Grundstückspreisen im Gebiet „Herten II“. Während sich der Gemeinderat mehrheitlich dafür aussprach, die im Juli 2016 festgesetzten Preise um 20,- Euro je qm anzuheben, konnte sich ein Teil der Ratsmitglieder vorstellen, die Verkaufspreise unverändert zu belassen.
Die Verkaufspreise wurden 2016 auf der Basis der Bodenrichtwerte des Gutachterausschusses ermittelt und zwischen 355,- Euro und 375,- Euro brutto festgelegt. Der Gutachterausschuss hat festgestellt, dass 2016 im privaten Markt durchschnittlich Kaufpreise von rund 410,- Euro je qm erzielt wurden. Zwischenzeitlich bewegen sich die privaten Erlöse Richtung 450,- Euro je qm.
„Grund, diese Angelegenheit dem Gemeinderat vorzulegen, ist die Maßgabe der Revisionsbehörden, Sachvermögen nicht unter Wert zu veräußern“, so Bürgermeister Weisbrod: „Mit der geplanten Erhöhung liegen wir immer noch weit, nämlich 50 bis 70 Euro pro Quadratmeter, unter den Preisen der Privaten.“ In der Nachbarschaft seien außerdem ganz andere Preise üblich. In Ketsch müssen 450 Euro je qm für kommunales Bauland gezahlt werden, in Sandhausen sogar 700 Euro.
Für die Freien Wähler begründete Sabine Petzold ihr Nein zur Erhöhung. An der Kalkulation habe sich bis jetzt nichts geändert, es gebe keinen Hinweis, dass die Preise zu niedrig seien. Da sich junge Familien im Neubaugebiet ansiedeln sollen, sollten die Preise niedrig gehalten werden, um den Bauherrn ein verlässlicher Partner zu sein, so Petzold.
Jens Pflaum (FDP) sprach sich dafür aus, trotz der sozialen Verantwortungen, die die Gemeinde habe, das Beste für diese herauszuholen. Deshalb ist die Anpassung in seinen Augen legitim. Peter Kneis (CDU) sah dies mit Blick auf die Preise in den Nachbargemeinden genauso: „Durch die Erhöhung wird kein Bauvorhaben verhindert, an 5.000 bis 8.000 Euro scheitert kein Projekt.“
Dieter Rösch (SPD) konnte die Erhöhung nach sorgfältiger Abwägung mittragen, zumal die Gemeinde noch einige größere Projekte vor sich habe. Jochen Rotter (Grüne) sah in ihr ein falsches Signal. Die Preise seien schon jetzt hoch, damit könne man keine jungen Familien anlocken.
Mit der Anhebung der kommunalen Grundstückspreise um 20,- Euro je qm kann die Gemeinde Mehreinnahmen von rund 240.000 Euro erzielen.


Kostendeckende Benutzungsgebühren für Flüchtlingsunterkunft
Einstimmig hat der Gemeinderat entschieden, die Benutzungsgebühren für die Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkunft von 306,61 Euro auf kostendeckende 401,38 Euro je Ein-Zimmer-Wohnung anzuheben. Die Neuregelung greift ab 01. Juli 2017. Grundlage war eine Neukalkulation der Kämmerei.
Die Benutzung der Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkunft Alter Rottweg 5 – 7 wird über eine Satzung öffentlich-rechtlich geregelt. Obdachlose und/oder Flüchtlinge werden demnach mittels einer Verwaltungsverfügung in die Unterkunft eingewiesen. Insgesamt stehen 46 Ein-Zimmer-Wohnungen zur Verfügung. Jede Wohnung kann mit maximal vier Personen belegt werden.
20 Wohnungen sind derzeit mit Personen belegt, die von der Gemeinde Reilingen eingewiesen wurden. Weitere zwei Zimmer sollen für Räumungsangelegenheiten freigehalten werden. Zum aktuellen Zeitpunkt sind 22 Wohnungen mit Flüchtlingen belegt, in zwei weiteren findet in nächster Zeit eine Belegung mit sechs Flüchtlingen statt. Damit sind die Kapazitäten des Alten Rottwegs 5-7 ausgeschöpft.


Weitere Spenden
Für den Nothilfefonds liegen der Gemeinde Spenden in Höhe von insgesamt 200 Euro und für die Arbeit mit Flüchtlingen von 770 Euro vor. Bürgermeister Stefan Weisbrod bedankte sich bei den Zuwendungsgebern. Der Gemeinderat hat einstimmig die Annahmen der Spenden beschlossen.


Nichtöffentliche Ratsentscheidungen vom 13. März 2017
In der zurückliegenden nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung am 13. März hat sich das Gremium mit einem möglichen Nachbesserungs- bzw. Kaufpreisminderungsanspruch für das Feuerwehrfahrzeug GW-L2 befasst.


Anfragen
Gemeinderätliche Anfragen beschäftigten sich mit dem Zustand der Außenanlage der Kindertagesstätte St. Josef, der Planung für eine Einwohnerversammlung sowie der Verkehrssituation am Ortseingang Hockenheimer Straße. Nachdem sich ein Storch in den Kissenwiesen angesiedelt hat, werden die Schilder für das Storchenschutzgebiet kurzfristig aufgestellt. Außerdem erklärte Bürgermeister Weisbrod, dass die Firma Pfaudler auch bei der Gemeinde Neulußheim wegen Gewerbegelände im Gebiet „Interkom“ nachgefragt habe. Ernsthafte Bewerbergespräche seien nicht geführt worden.

Weitere Informationen

Archiv - Aus dem Gemeinderat

Hier können Sie Artikel aus den Jahren 2000 bis 2008 nachlesen.

Archiv 2000 - 2008

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