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Öffentliche Sitzung des Technischen Ausschusses am 23. März 2017

[Online seit 21.03.2017]

 Eine Stunde Beratungsdauer bei lediglich drei zu beurteilenden Bauvorhaben ist im Technischen Ausschuss schon ungewöhnlich. Das lag insbesondere an dem im Baugebiet „Holzrott“ geplanten Neubau eines Mehrfamilienhauses, der am Donnerstagabend auch im Mittelpunkt des Besucherinteresses stand. Einige Anwohner des familienfreundlichen Wohnbaugebiets nutzten die vorausgehende Fragemöglichkeit, um ihre erheblichen Bedenken zu formulieren. Ihr klarer Standpunkt: Ein solches Gebäude passt nicht in das von Einfamilienhäusern geprägte Umfeld, noch dazu in unmittelbarer Nachbarschaft des Kinderspielplatzes. Auch die Parkplatzsituation sei kritisch zu sehen. Befürchtet werde darüber hinaus, dass sich diese negative Entwicklung bei den noch offenen Baulücken fortsetze.


Kein Mehrfamilienhaus auf vereinigtem Grundstück
Auslöser der Bürgereinwände war eine Bauvoranfrage, mit der die baurechtliche Zulässigkeit eines Neubaus auf den zu vereinigenden Grundstücken im Erich-Kästner-Ring 10 und 12 geprüft werden sollte. Konkret geht es um den Bau eines Mehrfamilienhauses mit vier Wohneinheiten. Der Bebauungsplan beschränkt allerdings die Zahl der Wohneinheiten auf maximal zwei pro Wohngebäude.
Mit seiner rechtlichen Bewertung befand sich Bürgermeister Stefan Weisbrod ganz auf der Linie der Grundstücksnachbarn. Das Vorhaben verletze gleich mehrfach geltendes Recht. Grundsätzlich widerspreche ein Mehrfamilienhaus dem Charakter der im Bebauungsplan verankerten Bebauung. Sie beschränke sich ausschließlich auf Einfamilienhäuser und Doppelhäuser. Ferner seien vier weitere Stellplätze auszuweisen, zumal die Wohnfläche nach dem Planentwurf größer als 50 Quadratmeter pro Wohnung ausfalle. Notwendig werde die Anlage von acht Fahrradabstellplätzen sowie eines Spielplatzes für Kinder. Trauf- und Firsthöhen entsprächen jedoch den Planvorgaben.
In der Konsequenz empfahl der Bürgermeister deshalb, die Bedenken dem Planer offen zu legen und ebenso die Baurechtsbehörde zu informieren. Zugleich machte er aber auch deutlich, dass sich der Bauherr bei einer Aufteilung des Grundstücks und zwei getrennten Doppelhaushälften nahezu innerhalb der Zulässigkeiten des Bebauungsplanes bewegen würde. „Die Baulücken werden irgendwann bebaut“, stellte er ergänzend fest. Das habe immer nachhaltige Veränderungen im Umfeld zur Folge.
Mit dem Bürgermeister einig waren sich auch die Ratsmitglieder. „Wir müssen hier ein klares Signal setzen“, fand Patricia Malcher. „Die Absicht des Bebauungsplanes ist eindeutig eine andere“, meinte Silvia Vögtle. „Das Vorhaben hat einen anderen Charakter und passt nicht in das Plangebiet“, stand für Peter Kneis und Jochen Rotter fest.
Die Baulücke am Erich-Kästner-Ring 10 - 12 soll nicht mit einem Mehrfamilienhaus geschlossen werden
Die Baulücke am Erich-Kästner-Ring 10 - 12 soll nicht mit einem Mehrfamilienhaus geschlossen werden
Aus Fahrschule wird neuer Wohnraum
Auf der Nordseite des ehemaligen Messplatzes, befindet sich neben einem zweigeschossigen Wohnhaus auch ein eingeschossiger, gewerblich genutzter Anbau. Die älteren Reilinger können sich noch daran erinnern, dass dort lange Zeit ein Schuhgeschäft anzutreffen war. Zuletzt diente die Nutzfläche einer Fahrschule als Unterrichtsraum. Der Eigentümer will das rückwärtige Gebäude auf dem Grundstück in der Gartenstraße 14 künftig zu Wohnzwecken um nutzen und zugleich um ein zweites Geschoss aufstocken. Von Seiten des Technischen Ausschusses gab es keine grundsätzlichen Einwände. Das Einfügungsgebot wurde als beachtet angesehen und das erforderliche positive Einvernehmen einstimmig erklärt. Allerdings verbunden mit dem bauordnungsrechtlichen Hinweis auf den noch fehlenden Stellplatznachweis.


Gebäudeabbruch sanierungsrechtlich erlaubt
Die neuen Eigentümer des Anwesens in der Friedrichstraße 1 wollen das vorhandene Wohnhaus mit Schuppen und Garage abreißen lassen. Der Technische Ausschuss hatte schon am 09. Februar das Einvernehmen für einen Neubau an gleicher Stelle erteilt. Jetzt ließ das Gremium noch die sanierungsrechtliche Genehmigung für den Abriss der alten Bausubstanz folgen.


Änderungsbedarf für das Sondergebiet „Herten, 1. Abschnitt“
Am südöstlichen Randbereich des kleinen Hertenweges weist der Bebauungsplan ein Sondergebiet „Pferdestallung“ und eine Grünfläche mit dem Nutzungseinschrieb „Pferdekoppel“ aus. Dieser Vorgabe widerspricht die eine oder andere bereits realisierte, teils untergeordnete und verfahrensfreie Bebauung. Ihr Rückbau lasse sich, so Bürgermeister Stefan Weisbrod, nur dann vermeiden, wenn die planungsrechtlichen Festsetzungen modifiziert würden. Er werde deshalb dem Gemeinderat in seiner nächsten öffentlichen Zusammenkunft am 03. April die Einleitung eines Änderungsverfahrens vorschlagen.


Genehmigungsverfahren für Pflegeheim angelaufen
Eine weitere Information des Bürgermeisters galt dem Mitte Februar eingeleiteten baurechtlichen Genehmigungsverfahren für ein Pflegeheim im neuen Wohnbaugebiet „Herten II“. Er kündigte an, dass sich der Technische Ausschuss in seiner nächsten Zusammenkunft mit den im Verlauf des Prüfungsvorgangs festgestellten Planabweichungen befassen werde.


Anfragen aus dem Technischen Ausschuss
Einem Hinweis von Heinrich Dorn zufolge, soll der Übergang des Großen Hertenweges in den Außenbereich nicht den Vorgaben der Erschließungsplanung entsprechen. Bürgermeister Stefan Weisbrod sicherte Klärung des Sachverhalts zu.
Die gestapelten Container auf dem ehemaligen Pennygelände seien kein schöner Anblick, fand Monika Kasper. Für bedenklich hielt Sabine Petzold die geringen Abstände zur nahe gelegenen Flüchtlingsunterkunft und den Königreichssaal der Zeugen Jehovas.
Grundsätzlich begrüßte Sabine Petzold die Gemeindeteilnahme an der weltweit größten Klimaschutzaktion, der Earth Hour. Kritisch wertete sie allerdings die Gebäudeauswahl, wozu ein Feuerwehrgerätehaus sicher nicht gehöre.
Heinrich Dorn regte an, die ohnehin gerade neu zu bepflanzende Grünanlage vor der Pfarrkirche St. Wendelin zurück zu bauen und die beengte Einmündung der Kirchenstraße wieder auf zu weiten.
Auf Nachfrage von Peter Schell konnte Bürgermeister Stefan Weisbrod bestätigen, dass sich ein Jagdpächter zulässigerweise mit Jagdhunden am Reilinger See aufhält. In diesem Zusammenhang empfahl er, den Gedanken einer Hundewiese derzeit nicht weiter zu verfolgen. Diese schaffe mehr Probleme, als sie zu lösen im Stande sei. (jd)
Foto: jd

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